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  • Charlie24
    antwortet
    Über WISO nutze ich bereits den Bescheinigungsabruf,​
    Dass du den Steuerabruf von Buhl nutzt, war aus deinen bisherigen Antworten allerdings nicht ersichtlich.

    Ich persönlich bevorzuge den direkten Abruf bei Mein ELSTER, ich mag mich nicht vom Anbieter eines kommerziellen Steuerprogramms

    abhängig machen, das kostet ja außerdem jedes Jahr Geld, auch wenn das keine großen Beträge sind. Aber das darf natürlich jeder

    machen wie er mag.

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  • PitHegau
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber ich möchte z. B. nicht auf den Bescheinigungsabruf verzichten. Der liefert für mich immerhin

    5 Bescheinigungen und für meine Frau ebenfalls 2 Bescheinigungen und füllt uns die Anlagen N, R, R-AV/bAV sowie die Anlage Vorsorgeaufwand

    vollständig automatisch aus. Da können mir schon keine Tippfehler unterlaufen.

    Mein Zertifikat ist gültig bis 2027 und funktioniert einwandfrei.
    Über WISO nutze ich bereits den Bescheinigungsabruf, sodass alle relevanten Daten (inkl. Vorjahresdaten) automatisch übernommen werden. Für mich läuft alles stabil und komfortabel, daher sehe ich aktuell keinen Grund für ein neues Zertifikat.​

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  • Hans53
    antwortet
    Wenn's halt einer nicht versteht - verstehen will???

    Gruß - Hans

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich meine Steuererklärung ohne Probleme mit einem online-Programm per Elster abgebe.​
    Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber ich möchte z. B. nicht auf den Bescheinigungsabruf verzichten. Der liefert für mich immerhin

    5 Bescheinigungen und für meine Frau ebenfalls 2 Bescheinigungen und füllt uns die Anlagen N, R, R-AV/bAV sowie die Anlage Vorsorgeaufwand

    vollständig automatisch aus. Da können mir schon keine Tippfehler unterlaufen.

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  • Hans53
    antwortet
    Ja genau das meine ich!

    Gruß - Hans

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  • PitHegau
    antwortet
    Ich brauche KEIN neues Zertifikat, da:

    Ich meine Steuererklärung ohne Probleme mit einem online-Programm per Elster abgebe.
    Ich nur wenn überhauopt nur gelegentlich Belege nachreiche (per Post oder Upload, auch ohne „Nachricht schreiben“-Button).
    ​

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  • Hans53
    antwortet
    Hallo mhanft ,

    das hast du sehr schön dargestellt, die bisherige- und neue Zertifikatsdatei.

    Allerdings bezweifle ich auch weiterhin, ob er den Unterschied zwischen :

    altes Zertifikat = auf Steuernummer

    und

    neues Zertifikat = auf Steuer ID-Nummer

    verinnerlicht hat, obwohl es Charlie ja schon in '#32 nahezu perfekt beschrieben hat.


    Gruß - Hans

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  • mhanft
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich weiß das nicht. Ich hatte sogar zuerst kann geschrieben, bin aber bei Prognosen in die Zukunft vorsichtig geworden.
    M. W. will man diese alten Zertifikate wegbringen. Es funktionieren damit ja auch andere neuere Dienst und Leistungen nicht.
    Ich habe gerade so ein "altes" Zertifikat problemlos verlängert, und sogar das neue ist offenbar noch verlängerbar:

    elster317.png

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  • PitHegau
    antwortet
    Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Ich habe ein altes Zertifikat.
    i

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    der Thread ist jetzt schon 4 Seiten lang, wegen so einer Belanglosigkeit…​
    Was ist denn so schwer daran, dem Finanzamt eine Nachricht mit den Ergänzungen zur bereits abgegebenen Einkommensteuererklärung zu schreiben?

    Hätte ich ein abgelaufenes Zertifikat, hätte ich ja eine komplette Sperre des Zugangs.​
    Du hast kein abgelaufenes Zertifikat, und das hat hier im Thread auch absolut niemand behauptet.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 11.09.2025, 19:14.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Warum fängst Du jetzt wieder mit 'abgelaufenes Zertifikat' an? Du hast kein abgelaufenes Zertifikat, und das wurde hier auch von niemandem behauptet oder vermutet.

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  • multi
    antwortet
    Ich gehe stillschweigend davon aus, dass jemand, der fragt, ob er mit einem spezifischen Webformular der Finanzverwaltung Baden-Württemberg Belege einreichen kann, auch dort wohnt.

    Die Frage der fehlenden Sichtbarkeit der Sonstigen Nachricht war abschließend damit geklärt, dass diese im alten Typ der persönlichen Zertifikate auf Steuernummer, die bekanntlich seit vielen Jahren nicht mehr neu ausgegeben werden, aber noch verlängert werden können, schlichtweg nicht zur Verfügung stehen.

    Wenn du nun mit Zertifikat mit Vollmacht anfängst, liegt offenbar ein massives Verständnisproblem auf deiner Seite vor.

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  • Kloebi
    antwortet
    Du wägst ja jetzt schon seit Mittwoch ab, was zu tun ist. Irgendwann wirst du dich entscheiden müssen. Das mit dem Steuernummernzertifikat wurde schon auf Seite 1 vermutet.

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  • PitHegau
    antwortet


    Das Anträge und Nachrichten gibt es wohl nicht für jedes Bundesland.
    Womöglich hat der Schreiber der Anträge und Nachrichten sieht, ein Zertifikat mit Vollmacht, etc,

    Hätte ich ein abgelaufenes Zertifikat, hätte ich ja eine komplette Sperre des Zugangs.

    Höchstwahrscheinlich muss ich es per Post nachreichen.
    Zuletzt geändert von PitHegau; 18.08.2025, 13:44.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Soll vorkommen

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