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Haushaltsnahe Dienstleistungen

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    #16
    Guten Morgen,
    ich habe nochmals vom letzten Jahr meiner Steuererklärung geschaut. Wegen Verspätung meiner Rechnung der Jahresabrechnung (inclusive Haushaltsnahe Dienstleitungen) hatte ich
    dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich diese nach Versand meiner Steuererklärung nachreiche. Die Jahresabrechung bekam ich dann Monate später etwa im Monat November.
    Den Bescheid hatte ich längst erhalten.
    Die Steuererklärung ergänzte ich um die Haushaltsnahen Dienstleistungen und habe sie wieder online mittels Steuersoftware per Elster versandt. Dies habe ich dem Finanzamt per EMail
    mitgeteit.
    Mein neuer Bescheid wurde dementsprechend abgeändert.

    War das so nun richtig oder hätte ich nur ein Formular für die haushaltsnahen Dienstleistungen dem FA schicken sollen?​

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      #17
      Was ist richtig? In dem Fall hätte ich keine korrigierte Erklärung geschickt, dies nur, wenn noch kein Bescheid da ist.

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        #18
        Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen
        Den Bescheid hatte ich längst erhalten.
        Die Steuererklärung ergänzte ich um die Haushaltsnahen Dienstleistungen und habe sie wieder online mittels Steuersoftware per Elster versandt. Dies habe ich dem Finanzamt per EMail
        mitgeteit.
        Mein neuer Bescheid wurde dementsprechend abgeändert.

        War das so nun richtig oder hätte ich nur ein Formular für die haushaltsnahen Dienstleistungen dem FA schicken sollen?​
        Meines Wissens gibt es keinen Knopf, um aus einer neu eingereichten Erklärung die Unterschiede zur ursprünglichen Version zu extrahieren und daraus einen geänderten Bescheid zu basteln.

        Da saß mit ziemlicher Sicherheit jemand, hat geschaut, was sich geändert hat, und hat das dann händisch übernommen.

        Ohne zu wissen, wie oft dabei geflucht wurde, wäre das simple Einreichen der fraglichen Anlage per Elster-Nachricht sicher zielführender gewesen.

        Abgesehen davon, dass wir hier schon seit Jahren darauf hinweisen, dass die Kosten ganz offiziell nach BMF auch im Jahr der Abrechnung abgesetzt werden können.

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          #19
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Was ist richtig? In dem Fall hätte ich keine korrigierte Erklärung geschickt, dies nur, wenn noch kein Bescheid da ist.
          Also das heißt dann, wenn noch kein Bescheid da ist, kann ich die Steuererklärung nochmals mit den ergänzenden Angaben der haushaltsnahen Dienstleistungen ans FA versenden?

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            #20
            siehe Antwort Nr. 2

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              #21
              Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen

              Also das heißt dann, wenn noch kein Bescheid da ist, kann ich die Steuererklärung nochmals mit den ergänzenden Angaben der haushaltsnahen Dienstleistungen ans FA versenden?
              Das würde ich davon abhängig machen, wie lange die Übermittlung her ist.

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                #22
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Das würde ich davon abhängig machen, wie lange die Übermittlung her ist.
                Mit Stichtag vom 31.07.2025, also ca 2 Wochen

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen

                  Mit Stichtag vom 31.07.2025, also ca 2 Wochen
                  Wenn die Erklärung manuell bearbeitet wird, sollte das bei der Masse der Erklärungen zum 31.7. kein Problem sein. Wenn die Erklärung rein maschinell bearbeitet wird, könnte sie aber schon durch sein.

                  Früher war das einfacher, als man noch Belege auf Papier eingereicht hat. Wenn der Brief mit den zurückgegebenen Belegen kam, wusste ich, der Fall ist bearbeitet, und konnte die Uhr danach stellen, dass 14 Tage später der Bescheid da war.

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                    #24
                    Wenn die Erklärung rein maschinell bearbeitet wird, könnte sie aber schon durch sein.
                    So ist es ! Ich habe unsere Erklärung für 2024 am 30.07. übermittelt. Rechentermin war der 05.08., der Bescheid mit Datum 13.08.2025

                    wurde vorgestern zum Abruf bereitgestellt. Das Zeitfenster zur Nachreichung korrigierter Erklärungen ist inzwischen ziemlich kurz.

                    Ich würde vorher immer anrufen, was bei uns in Bayern bisher kein Problem ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen

                      Früher war das einfacher, als man noch Belege auf Papier eingereicht hat. Wenn der Brief mit den zurückgegebenen Belegen kam, wusste ich, der Fall ist bearbeitet, und konnte die Uhr danach stellen, dass 14 Tage später der Bescheid da war.
                      Ich will ja keine Belege einreichen.
                      Meine Frage einfach: Kann man die elektronische Steuererklärung mit HInzufügung der "haushaltsnahen Dienstleitungen" zwei Wochen nach Einreichung der ersten Steuererklärung nachreichen?

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                        #26
                        Technisch auf jeden Fall. Im Extermfall kann es halt zu Überschneidungen kommen. Aber das wurde jetzt ja schon ein paarmal erklärt.

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                          #27
                          Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen

                          Ich will ja keine Belege einreichen.
                          Meine Frage einfach: Kann man die elektronische Steuererklärung mit HInzufügung der "haushaltsnahen Dienstleitungen" zwei Wochen nach Einreichung der ersten Steuererklärung nachreichen?
                          Die Frage wurde von Charlie und mir beantwortet. Die Antwort lautet nur weder Ja noch Nein.

                          Wenn es nur um die eine Anlage geht, würde ich persönlich es nicht tun, sondern den hier mehrfach beschriebenen Weg der sonstigen Nachricht wählen.

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                            #28
                            Ich verstehe das mit der " Sonstigen Nachricht " nicht.

                            Meine Steuererklärung hatte ich mit einer bekannten Software übermittelt. Und nicht mit Elster allein.
                            Und mit der bekannten Software kann ich nicht nur die Anlage " haushaltsnahen Dienstleistungen" versenden.

                            Und in Elster finde ich nur "sonsitge Formulare " und nicht "sonstige Nachricht.". Wo finde ich diese Sonsitge Nachricht in Elster?

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                              #29
                              Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen
                              Und in Elster finde ich nur "sonsitge Formulare " und nicht "sonstige Nachricht.". Wo finde ich diese Sonsitge Nachricht in Elster?
                              Da:

                              elster314.png

                              Geht aber nicht mit einem "alten" Steuernummernzertifikat.

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                                #30
                                Das steht bei den Formularen unter Anträge und Nachrichten.

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