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Verluste bei Erbengemeinschaft Vermietung

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    Verluste bei Erbengemeinschaft Vermietung

    Liebe Mitstreiter, ich habe mit meiner Schwester Einkünfte aus Vermietung über eine Feststellungserklärung unserer Erbengemeinschaft.
    Wenn ich alleine Verluste hätte, würde ich diese wohl als Sonderausgaben in meiner Einkommensteuererklärung ausweisen.

    Aber gibt es auch eine Möglichkeit, die Verluste ins nächste Jahr rüberzuziehen in unserer Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft? Da ich hier die Systematik nicht 100% verstanden habe, klingt die Frage bestimmt dumm. Sorry dafür.
    Beste Grüsse

    #2
    nö, in der Feststellung werden nur der Verlust und dessen Verteilung festgestellt. Dieser wird dann in den Einkommensteuererklärungen in die Anlage V Sonstige, Beteiligung an Grundstücksgemeinschaften eingetragen. Erst bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte in der Einkommensteuer kommst du zur Problematik Verlustvor- bzw Rücktrag.

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      #3
      Das war schnell und auf den Punkt gebracht. Vielen lieben Dank dafür

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