Liebe Mitstreiter, ich habe mit meiner Schwester Einkünfte aus Vermietung über eine Feststellungserklärung unserer Erbengemeinschaft.
Wenn ich alleine Verluste hätte, würde ich diese wohl als Sonderausgaben in meiner Einkommensteuererklärung ausweisen.
Aber gibt es auch eine Möglichkeit, die Verluste ins nächste Jahr rüberzuziehen in unserer Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft? Da ich hier die Systematik nicht 100% verstanden habe, klingt die Frage bestimmt dumm. Sorry dafür.
Beste Grüsse
Wenn ich alleine Verluste hätte, würde ich diese wohl als Sonderausgaben in meiner Einkommensteuererklärung ausweisen.
Aber gibt es auch eine Möglichkeit, die Verluste ins nächste Jahr rüberzuziehen in unserer Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft? Da ich hier die Systematik nicht 100% verstanden habe, klingt die Frage bestimmt dumm. Sorry dafür.
Beste Grüsse
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