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Steuererklärung nach Tod des Partners

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    Steuererklärung nach Tod des Partners

    Bisher waren mein Mann und ich zur gemeinsamen Steuer veranlagt. Er war demnach die Person A, ich die Person B. Nun ist mein Mann verstorben. Wie lösche ich ihn als Person A aus dem Formular?

    #2
    Du schreibst dich als Person A einfach drüber. Du musst zudem schauen, um welches Jahr es geht. Wenn dein Mann 2024 verstorben ist und es noch um die 24er Erklärung geht, ist er Person A. Wenn er 2023 schon verstorben wäre, dann bist für 2024 du Person A.

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      #3
      Du trägst Dich einfach als Steuerpflichtiger ein. Wenn Du die Daten des Vorjahres übernehmen willst dann musst Du natürlich die Ehefrau rauslöschen.

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        #4
        Er war demnach die Person A, ich die Person B. Nun ist mein Mann verstorben. Wie lösche ich ihn als Person A aus dem Formular?
        Im Sterbejahr bleibt er auch noch die Person A. Erst im Jahr danach musst du das Profil entweder anpassen oder ein neues Profil erstellen.

        Wenn das Konto auf deinen Namen registriert ist, dann löscht du ihn als Person aus Mein Profil und weist dir die Rolle Person A zu

        Wenn das Konto auf deinen verstorbenen Mann registriert war, kannst du für dich allein ein neues Profil anlegen. Du solltest allerdings

        überlegen, dich mittelfristig selbst zu registrieren. Auf die Datenübernahme aus dem Vorjahr musst du im Jahr nach dem Sterbejahr

        verzichten, da die Personen bei der Datenübernahme nicht austauschbar sind. Im Sterbejahr gibst du bei deinen Mann im Hauptvordruck

        das Sterbedatum ein, den Familienstand verheiratet seit musst du im Sterbejahr nicht ändern. Das ist erst im Jahr danach erforderlich.

        Im Sterbejahr bleibt man normalerweise bei der Zusammenveranlagung, ab dem Jahr danach entfallen die Angaben zur Veranlagungsart.

        Die Verwendung von Profilen ist nicht zwingend, es geht auch ohne !
        Zuletzt geändert von Charlie24; 14.08.2025, 15:38.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          So habe ich getan. Ich habe mir auch ein eigenes Profil angelegt. Habe eine neue Steuernummer bekommen und eingetragen. In dem Moment, in dem ich auf "Angaben des Vorjahres übernehmen" klicke, taucht mein Mann als Person A wieder auf und wird mir als Fehler angezeigt, weil ja das Sterbedatum bekannt ist. Wenn ich die Angaben des Vorjahres nicht übernehme, muss ich doch sicher alles Daten wieder neu eintragen?

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            #6
            ... muss ich doch sicher alles Daten wieder neu eintragen?
            Viele Daten werden über den Bescheinigungsabruf eingetragen, aber natürlich nicht alles. Die Datenübernahme aus dem Vorjahr ist nicht sinnvoll !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ja, ich habe noch mal von vorn angefangen. Ohne auf Daten des Vorjahres zurückzugreifen. Musste tatsächlich gar nicht so viel neu ausfüllen. Danke für die Infos.

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