Bisher waren mein Mann und ich zur gemeinsamen Steuer veranlagt. Er war demnach die Person A, ich die Person B. Nun ist mein Mann verstorben. Wie lösche ich ihn als Person A aus dem Formular?
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Steuererklärung nach Tod des Partners
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Er war demnach die Person A, ich die Person B. Nun ist mein Mann verstorben. Wie lösche ich ihn als Person A aus dem Formular?
Wenn das Konto auf deinen Namen registriert ist, dann löscht du ihn als Person aus Mein Profil und weist dir die Rolle Person A zu
Wenn das Konto auf deinen verstorbenen Mann registriert war, kannst du für dich allein ein neues Profil anlegen. Du solltest allerdings
überlegen, dich mittelfristig selbst zu registrieren. Auf die Datenübernahme aus dem Vorjahr musst du im Jahr nach dem Sterbejahr
verzichten, da die Personen bei der Datenübernahme nicht austauschbar sind. Im Sterbejahr gibst du bei deinen Mann im Hauptvordruck
das Sterbedatum ein, den Familienstand verheiratet seit musst du im Sterbejahr nicht ändern. Das ist erst im Jahr danach erforderlich.
Im Sterbejahr bleibt man normalerweise bei der Zusammenveranlagung, ab dem Jahr danach entfallen die Angaben zur Veranlagungsart.
Die Verwendung von Profilen ist nicht zwingend, es geht auch ohne !Zuletzt geändert von Charlie24; 14.08.2025, 15:38.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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So habe ich getan. Ich habe mir auch ein eigenes Profil angelegt. Habe eine neue Steuernummer bekommen und eingetragen. In dem Moment, in dem ich auf "Angaben des Vorjahres übernehmen" klicke, taucht mein Mann als Person A wieder auf und wird mir als Fehler angezeigt, weil ja das Sterbedatum bekannt ist. Wenn ich die Angaben des Vorjahres nicht übernehme, muss ich doch sicher alles Daten wieder neu eintragen?
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... muss ich doch sicher alles Daten wieder neu eintragen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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