Hallo zusammen, muss man als Hochschullehrer mit einer nebenberuflichen Tätigkeit als wissenschaftlicher Autor die Einnahmen aus dieser Tätigkeit in der Anlage S eintragen? Wenn ja, wo? Unter Punkt 1 als Gewinn oder Punkt 3 bei Sonstiges als Nebentätigkeit. Dann kommt der Hinweis, dass auch die EÜR abgegeben werden müsse. Und wo gebe ich die Werbungskosten (Arbeitsmittel, Arbeitszimmer an? Oder ziehe ich diese Kosten einfach vom Gewinn ab und trage die verbleibende Summe als Gewinn ein?
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Anlage S und/oder EÜR ?
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Dann kommt der Hinweis, dass auch die EÜR abgegeben werden müsse. Und wo gebe ich die Werbungskosten (Arbeitsmittel, Arbeitszimmer an?
denn du dann in der Anlage S einträgst.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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