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Anlage S und/oder EÜR ?

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    Anlage S und/oder EÜR ?

    Hallo zusammen, muss man als Hochschullehrer mit einer nebenberuflichen Tätigkeit als wissenschaftlicher Autor die Einnahmen aus dieser Tätigkeit in der Anlage S eintragen? Wenn ja, wo? Unter Punkt 1 als Gewinn oder Punkt 3 bei Sonstiges als Nebentätigkeit. Dann kommt der Hinweis, dass auch die EÜR abgegeben werden müsse. Und wo gebe ich die Werbungskosten (Arbeitsmittel, Arbeitszimmer an? Oder ziehe ich diese Kosten einfach vom Gewinn ab und trage die verbleibende Summe als Gewinn ein?

    #2
    Dann kommt der Hinweis, dass auch die EÜR abgegeben werden müsse. Und wo gebe ich die Werbungskosten (Arbeitsmittel, Arbeitszimmer an?
    In der Gewinnermittlung (EÜR) machst du deine Betriebsausgaben (Werbungskosten) geltend und ermittelst auch den Gewinn,

    denn du dann in der Anlage S einträgst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und wo genau trage ich den "Brutto"-Gewinn ein, also vor Abzug der Werbungskosten/Betriebsausgaben?

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        #4
        Zitat von Barbro Beitrag anzeigen
        Und wo genau trage ich den "Brutto"-Gewinn ein, also vor Abzug der Werbungskosten/Betriebsausgaben?
        Was ist ein Bruttogewinn?
        Der Gewinn wird in der EÜR als Differenz von Betriebseinnahmen und Betriebsaufgaben bestimmt.

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          #5
          Was vor Abzug der Betriebsausgaben steht, sind m.E. die Einnahmen und kein Bruttogewinn, was immer das sein mag.

          Der Einnahmeüberschuss bzw. Gewinn, der in der EÜR ermittelt und ausgewiesen wird, kommt in die Anlage S, s. Beitrag # 2.

          Andere Cash Flow- und Ergebnis-Größen aus BWL-Seminaren oder so bleiben außen vor.

          P.S.: Hat sich mit dem Beitrag # 4 von multi überschnitten, welcher eine ähnliche Aussage hat.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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