Hallo,
ich habe eine Frage zu den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen.
Lohnsteuerbescheinigung
Zeile 24
a) zur gesetzlichen Krankenversicherung 0 (leer)
b) zur privaten Krankenversicherung 4.491,84€
c) zur gesetzlichen Pflegeversicherung 365,40€
Gesamtbetrag an PKV (12*856,48€) gezahlt: 10.277.76€
Basisabsicherung: 7.296,33€
Pflege-Pflichtversicherung 730,68€
Beitragsrückerstattung 1.357,51€
Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge 1.902,63€
Es ist bekannt, dass nur die Basisabsicherung und die Pflege Versicherung abgesetzt werden können. Und natürlich nur der selbst bezahlte Anteil, nicht der AG-Anteil.
7.297€ + 731€ Pflege = 8.028€
D.h. ich habe selbst 4.014€ Basisabsicherung gezahlt und 4.014€ der Arbeitgeber.
Dennoch wurden 5.138€ als steuerfreie Arbeitgebererstattungen abgezogen. (S. Anlage)
Daher bleiben nur noch 2.890€ übrig, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Bei 4.014€ würden abzgl. der Beitragsrückerstattung i.H.v. 1.357€ als abziehbar 2.657€ übrig bleiben und nicht nur 1.533€.
Das ist aus meiner Sicht falsch, denn es mindert den von mir bezahlten Beitrag zur Basisabsicherung.
Entweder müsste der Arbeitgeberanteil vom gesamten PKV-Beitrag abgezogen werden (da in diesem auch Wahlleistungen enthalten sind) oder er müsste ebenfalls aufgesplittet werden in Basis- und Wahlleistungen, sodass dann bei dem Basisbetrag als Grundlage auch nur die Basis AG-Anteil abgezogen wird.
Habe ich etwas übersehen oder hätte ich es anders eintragen müssen?
Danke und Gruß
ich habe eine Frage zu den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen.
Lohnsteuerbescheinigung
Zeile 24
a) zur gesetzlichen Krankenversicherung 0 (leer)
b) zur privaten Krankenversicherung 4.491,84€
c) zur gesetzlichen Pflegeversicherung 365,40€
Gesamtbetrag an PKV (12*856,48€) gezahlt: 10.277.76€
Basisabsicherung: 7.296,33€
Pflege-Pflichtversicherung 730,68€
Beitragsrückerstattung 1.357,51€
Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge 1.902,63€
Es ist bekannt, dass nur die Basisabsicherung und die Pflege Versicherung abgesetzt werden können. Und natürlich nur der selbst bezahlte Anteil, nicht der AG-Anteil.
7.297€ + 731€ Pflege = 8.028€
D.h. ich habe selbst 4.014€ Basisabsicherung gezahlt und 4.014€ der Arbeitgeber.
Dennoch wurden 5.138€ als steuerfreie Arbeitgebererstattungen abgezogen. (S. Anlage)
Daher bleiben nur noch 2.890€ übrig, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Bei 4.014€ würden abzgl. der Beitragsrückerstattung i.H.v. 1.357€ als abziehbar 2.657€ übrig bleiben und nicht nur 1.533€.
Das ist aus meiner Sicht falsch, denn es mindert den von mir bezahlten Beitrag zur Basisabsicherung.
Entweder müsste der Arbeitgeberanteil vom gesamten PKV-Beitrag abgezogen werden (da in diesem auch Wahlleistungen enthalten sind) oder er müsste ebenfalls aufgesplittet werden in Basis- und Wahlleistungen, sodass dann bei dem Basisbetrag als Grundlage auch nur die Basis AG-Anteil abgezogen wird.
Habe ich etwas übersehen oder hätte ich es anders eintragen müssen?
Danke und Gruß
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