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Kinderbetreuung Auswirkung Steuerfreier Zuschuss Arbeitgeber

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    Kinderbetreuung Auswirkung Steuerfreier Zuschuss Arbeitgeber

    Hallo,

    ich habe bei meiner Einkommenssteuererklärung folgendes Problem:

    Ich habe Kinderbetreuungkosten angegeben, die zwischen mir und meinem Partner geteilt werden. Bei der Prüfung taucht eine Nachzahlung von 244 Euro auf.
    Nun habe ich nach meiner Rückkehr im November letzten Jahres einen steuerfreien Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber über 100 Euro im Monat erhalten.
    Wenn ich die 200 Euro in Zeile 67 (Steuerfreie Ersatz) eintrage, dann kommt bei der Prüfung eine Nachzahlung von 444 Euro raus.
    Im Detail verschwinden durch die 200 Euro die Kinderbetreuungskosten, welche vorher mit 794 Euro angesetzt waren.

    Müssten nicht eigentlich die Kinderbetreuungskosten um die 200 Euro minimiert werden?
    Wieso verschwinden diese komplett?

    #2
    Hallo,

    das scheint ein Fehler zu sein.

    Ob es in der Software des Finanzamtes auch so programmiert ist kann ich nicht sagen. Daher würde ich zur Sicherheit die 200 Euro einfach direkt von den Kosten abziehen.
    Wenn man es ganz genau machen möchte, dann schreibt man „200 Euro Arbeitgebererstattung bereits abgezogen“ in die Zeile 66 dazu.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Was hast Du denn in Zeile 71 eingetragen?

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        #4
        Hallo Timeous!

        Ihre Sachverhaltsschilderung ist wahrscheinlich unvollständig - weil die Kiste einen Normalfall zuerst mal richtig rechnet: die Steuer erhöht sich nicht um die volle AG-Erstattung, sondern nur um 2/3 der Arbeitgebererstattung!

        Sie schreiben
        - "Kinderbetreuungskosten mit Partner geteilt" - das hört sich nach wilder Ehe oder sowas an ...
        - "Rückkehr im November" - das hört sich nach Ausländstätigkeit oder sowas an ...

        was da dann letztendlich zu einer Steuererhöhung genau in der Höhe wie die AG-Erstattung führt, können wir Helfer hier bei dieser unvollständigen Sachverhaltsschilderung ganz sicher nicht feststellen!

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