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Kinderbetreuung Auswirkung Steuerfreier Zuschuss Arbeitgeber

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    Kinderbetreuung Auswirkung Steuerfreier Zuschuss Arbeitgeber

    Hallo,

    ich habe bei meiner Einkommenssteuererklärung folgendes Problem:

    Ich habe Kinderbetreuungkosten angegeben, die zwischen mir und meinem Partner geteilt werden. Bei der Prüfung taucht eine Nachzahlung von 244 Euro auf.
    Nun habe ich nach meiner Rückkehr im November letzten Jahres einen steuerfreien Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber über 100 Euro im Monat erhalten.
    Wenn ich die 200 Euro in Zeile 67 (Steuerfreie Ersatz) eintrage, dann kommt bei der Prüfung eine Nachzahlung von 444 Euro raus.
    Im Detail verschwinden durch die 200 Euro die Kinderbetreuungskosten, welche vorher mit 794 Euro angesetzt waren.

    Müssten nicht eigentlich die Kinderbetreuungskosten um die 200 Euro minimiert werden?
    Wieso verschwinden diese komplett?

    #2
    Hallo,

    das scheint ein Fehler zu sein.

    Ob es in der Software des Finanzamtes auch so programmiert ist kann ich nicht sagen. Daher würde ich zur Sicherheit die 200 Euro einfach direkt von den Kosten abziehen.
    Wenn man es ganz genau machen möchte, dann schreibt man „200 Euro Arbeitgebererstattung bereits abgezogen“ in die Zeile 66 dazu.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Was hast Du denn in Zeile 71 eingetragen?

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        #4
        Hallo Timeous!

        Ihre Sachverhaltsschilderung ist wahrscheinlich unvollständig - weil die Kiste einen Normalfall zuerst mal richtig rechnet: die Steuer erhöht sich nicht um die volle AG-Erstattung, sondern nur um 2/3 der Arbeitgebererstattung!

        Sie schreiben
        - "Kinderbetreuungskosten mit Partner geteilt" - das hört sich nach wilder Ehe oder sowas an ...
        - "Rückkehr im November" - das hört sich nach Ausländstätigkeit oder sowas an ...

        was da dann letztendlich zu einer Steuererhöhung genau in der Höhe wie die AG-Erstattung führt, können wir Helfer hier bei dieser unvollständigen Sachverhaltsschilderung ganz sicher nicht feststellen!

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          #5
          Telepeter , Zeile 71 ist die Summe

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            #6
            reckoner, das wäre ja nur im Fall, wenn wir verheiratet wären. Wenn bei einem Elternteil 200 Euro weniger drin stehen, dann passt das ja auch wieder nicht. Müsste ja eher in Zeile 71, den von mir gezahlten Betrag - Arbeitgeberzuschuss eintragen. Oder nicht?

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              #7
              Hallo Timeous und alle anderen Engagierten und Interessierten und Betroffene!

              *****
              Grundsätzlich mal:

              Das von Ihnen dargestellte Ergebnis kann nur aufgrund einer Fehlerfassung Ihrerseits entstehen!

              Da Sie Ihren Sachverhalt und Ihre Formular-Einträge immer noch nicht vollständig dargestellt haben, kann Ihr Problem von niemandem hier gelöst werden!

              *****
              Trotzdem mal ein Versuch von mir, des Rätsels Lösung zu finden:

              1. Probleme sollten vom Autor möglichst vollständig dargestellt werden - was bei Ihnen, timeous, nicht der Fall ist!.

              2. Wenn Elster-Anwender ein Problem haben, dann sollte man immer zuerst einmal
              2.1. den Prüfen-Button anklicken,
              2.1. Fehler beseitigen,
              2.2. und wenn dann die Berechnung kommt, diese vollständig lesen, da können nämlich auf der ersten Seite "Elster-Hinweise" draufstehen!

              Ich habe jetzt mal einen Fall durchgespielt, der Ihrem Sachverhalt entsprechen könnte (sehr fraglich, ob das der Fall ist ???) - und habe in der Berechnung folgenden Elster-Hinweis erhalten:

              "Elster-Hinweise

              Anlage Kind: Sie haben in der Anlage Kind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten erklärt. Bei nicht zusammenveranlagten Elternteilen kann der Abzugsbetrag nur anteilig gewährt werden, eine Steuerberechnung ist derzeit leider nicht möglich.

              Kinderbetreuungskosten ( 30.08.2014 ) konnten nicht berücksichtigt werden.

              Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( 30.08.2014 ) wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken"

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