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Übungsleiterpauschale höher als Betriebsausgaben

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    Übungsleiterpauschale höher als Betriebsausgaben

    Hallo,

    ich bin nebenberuflich/selbstständig als Hochschuldozent tätig mit unterschiedlichen Lehraufträgen an derselben Hochschule, kann also die Übungsleiterpauschale von 3000 Euro in Anspruch nehmen. Ich habe Ausgaben (Fahrtkosten, Material), die aber deutlich unter den 3000 Euro bleiben.

    Kann ich mir in so einem Fall die Aufschlüsselung von Fahrt- und Materialkosten, dh von Betriebskosten einfach sparen? (Bei anderen Pauschalen ist das doch so, dass man dann auf die Auflistung verzichtet) Oder ist es verlangt?

    Oder ist es für mich ein Vorteil, wenn ich die aufliste? Kann ich zB, wenn ich mit Lehrauftrag A 3000 Euro Einkünfte hatte und mit Lehrauftrag B 4000 Euro, die Ausgaben für Lehrauftrag B gegenrechnen, weil die Übungsleiterpauschale Lehrauftrag A abdeckt? Oder bezieht sich das immer auf die Gesamteinkünfte des Jahres?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    #2
    Wenn beide Lehraufträge grundsätzlich die Voraussetzungen von § 3 Nr. 26 EStG erfüllen und deine Betriebsausgaben insgesamt unter 3.000 € liegen,

    kann man m. E. die Betriebsausgaben in der EÜR entweder weglassen oder sie erklären und in Zeile 81 wieder hinzurechnen, was ich für transparenter

    halte. Es könnte ja sein, dass du in Zukunft mal über 3.000 € Betriebsausgaben kommst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von boanjerkes Beitrag anzeigen
      Oder ist es für mich ein Vorteil, wenn ich die aufliste? Kann ich zB, wenn ich mit Lehrauftrag A 3000 Euro Einkünfte hatte und mit Lehrauftrag B 4000 Euro, die Ausgaben für Lehrauftrag B gegenrechnen, weil die Übungsleiterpauschale Lehrauftrag A abdeckt?
      Nein!
      Oder bezieht sich das immer auf die Gesamteinkünfte des Jahres?
      Die Übungsleiterpauschale gibt es nur einmal pro Jahr ggf. auch für mehrere relevante Tätigkeiten.
      Zuletzt geändert von Trekker; 10.09.2025, 11:53.

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