Bei den Sonderausgaben kann ich die gezahlten Kirchensteuer absetzen (Außer Kirchensteuer zu Kapitalerträgen). Davon abziehen muss ich die erstatteten Kirchensteuer. Ist es korrekt (wie vom Finanzamt behauptet) dass ich bei den erstatteten Kirchensteuern auch die erstatteten Kirchensteuer aus Kapitalerträgen angeben muss? Dies, obwohl ich ja gezahlte Kirchensteuer zu Kapitalerträgen nicht als Sonderausgaben absetzen kann.
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Erstattung Kirchensteuer aus Kapitalerträgen
				
					Einklappen
				
			
		
	X
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 Sind die Kapitalerträge nach dem besonderen Tarif des § 32d EStG versteuert worden oder im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem normalen Tarif ?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 Wenn die Günstigerprüfung erfolgreich war, was aus dem Steuerbescheid ablesbar ist, dann ist die erstattete Kirchensteuer im Jahr der ErstattungIm Rahmen der Einkommensteuererklärung wurde Günstigerprüfung beantragt und ein Teil der Kapitalertragssteuer wurde zurückerstattet.
 
 bei den Sonderausgaben anzugeben.bzw. abzuziehen
 
 Die gezahlte Kirchensteuer auf die Kapitalerträge müsste im Steuerbescheid ebenfalls als Sonderausgabe berücksichtigt worden sein.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 - Likes 1
 Kommentar


Kommentar