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Erstattung Kirchensteuer aus Kapitalerträgen

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    Erstattung Kirchensteuer aus Kapitalerträgen

    Bei den Sonderausgaben kann ich die gezahlten Kirchensteuer absetzen (Außer Kirchensteuer zu Kapitalerträgen). Davon abziehen muss ich die erstatteten Kirchensteuer. Ist es korrekt (wie vom Finanzamt behauptet) dass ich bei den erstatteten Kirchensteuern auch die erstatteten Kirchensteuer aus Kapitalerträgen angeben muss? Dies, obwohl ich ja gezahlte Kirchensteuer zu Kapitalerträgen nicht als Sonderausgaben absetzen kann.
    Zuletzt geändert von picus14; Gestern, 15:06.

    #2
    Sind die Kapitalerträge nach dem besonderen Tarif des § 32d EStG versteuert worden oder im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem normalen Tarif ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Kapitalerträge waren zunächst ganz normal bei Anfall der Zinsen/Dividenden erhoben worden (also vermutlich §32d). Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wurde Günstigerprüfung beantragt und ein Teil der Kapitalertragssteuer wurde zurückerstattet.

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        #4
        Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wurde Günstigerprüfung beantragt und ein Teil der Kapitalertragssteuer wurde zurückerstattet.
        Wenn die Günstigerprüfung erfolgreich war, was aus dem Steuerbescheid ablesbar ist, dann ist die erstattete Kirchensteuer im Jahr der Erstattung

        bei den Sonderausgaben anzugeben.bzw. abzuziehen

        Die gezahlte Kirchensteuer auf die Kapitalerträge müsste im Steuerbescheid ebenfalls als Sonderausgabe berücksichtigt worden sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie24 für die schnelle Antwort

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