Bei den Sonderausgaben kann ich die gezahlten Kirchensteuer absetzen (Außer Kirchensteuer zu Kapitalerträgen). Davon abziehen muss ich die erstatteten Kirchensteuer. Ist es korrekt (wie vom Finanzamt behauptet) dass ich bei den erstatteten Kirchensteuern auch die erstatteten Kirchensteuer aus Kapitalerträgen angeben muss? Dies, obwohl ich ja gezahlte Kirchensteuer zu Kapitalerträgen nicht als Sonderausgaben absetzen kann.
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Erstattung Kirchensteuer aus Kapitalerträgen
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Sind die Kapitalerträge nach dem besonderen Tarif des § 32d EStG versteuert worden oder im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem normalen Tarif ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wurde Günstigerprüfung beantragt und ein Teil der Kapitalertragssteuer wurde zurückerstattet.
bei den Sonderausgaben anzugeben.bzw. abzuziehen
Die gezahlte Kirchensteuer auf die Kapitalerträge müsste im Steuerbescheid ebenfalls als Sonderausgabe berücksichtigt worden sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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