Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erbschaftssteuererklärung Grundbesitz und Vermächtnis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erbschaftssteuererklärung Grundbesitz und Vermächtnis

    Hallo,
    muss ich Haus und Wohnungen mit Wert unter Hinterlassene Vermögenswerte/ ​Grundvermögen als auch bei Vermächtnisse in der Erbschaftssteuererklärung aufführen. Ich kann nicht erkennen wie das System erkennt welche Bestandteile der Vermächtnisse zu dem Grundvermögen gehören. Es handelt sich im meinem Fall um ein Einfamilienhaus als auch drei Mietwohnungen die als Vermächtnis von meinem Vater weitergegeben wurden.
    Vielen Dank im Voraus.


    #2
    Lies zunächst mal die Anleitung, die gibt es auch außerhalb von Mein ELSTER als PDF-Dokument: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...antelbogen.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Habe ich gelesen, werde aber nicht schlau daraus. Ich habe Bedenken, dass die Werte dann 2x genommen werden.

      Kommentar


        #4
        Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.

        Ich habe Bedenken, dass die Werte dann 2x genommen werden.
        Das siehst du falsch. Maßgeblich ist die Anlage Erwerber und dort muss man extra eintragen, was man

        als Vermächtnisnehmer erhalten hat bzw. erhalten wird.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 24.09.2025, 16:04.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Wenn ich die Beschreibung richtig lese, muss ich die Vermächtnisse nur bei dem Erwerber = Gesondert zu tragende Vermächtnisse, Auflagen; gegebenenfalls Anteil daran

          ​aufführen und nicht bei den Hinterlassene Vermögenswerte da nur ich die Erbschaftssteuer dafür zahlen muss und nicht die Erbengemeinschaft.

          Kommentar


            #6
            Die Vermächtnisse sind auch in den Zeilen 88 ff. des Hauptvordrucks anzugeben, da kannst du die vermachten Grundstücke einzeln eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Ich muss die Vermächtnisse dann nicht mehr als Grundvermögen aufführen sofern diese alle unter Vermächtnisse zählen.

              Kommentar


                #8
                Ich muss die Vermächtnisse dann nicht mehr als Grundvermögen aufführen sofern diese alle unter Vermächtnisse zählen.
                Doch, du musst das gesamte hinterlassene Grundvermögen angeben, das ist doch nicht so schwer zu verstehen.

                Vermächtnisse sind im weitesten Sinn Nachlassverbindlichkeiten, die zu Lasten der Erben gehen und deren steuerlichen Erwerb schmälern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Ich habe es jetzt verstanden. Mir war nicht klar dass die Vermächtnisse den Verbindlichkeiten zugeordnet werden. Vielen Dank für Deine kompetente Unterstützung.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X