Hallo,
muss ich Haus und Wohnungen mit Wert unter Hinterlassene Vermögenswerte/ Grundvermögen als auch bei Vermächtnisse in der Erbschaftssteuererklärung aufführen. Ich kann nicht erkennen wie das System erkennt welche Bestandteile der Vermächtnisse zu dem Grundvermögen gehören. Es handelt sich im meinem Fall um ein Einfamilienhaus als auch drei Mietwohnungen die als Vermächtnis von meinem Vater weitergegeben wurden.
Vielen Dank im Voraus.
muss ich Haus und Wohnungen mit Wert unter Hinterlassene Vermögenswerte/ Grundvermögen als auch bei Vermächtnisse in der Erbschaftssteuererklärung aufführen. Ich kann nicht erkennen wie das System erkennt welche Bestandteile der Vermächtnisse zu dem Grundvermögen gehören. Es handelt sich im meinem Fall um ein Einfamilienhaus als auch drei Mietwohnungen die als Vermächtnis von meinem Vater weitergegeben wurden.
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