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Abruf von Bescheinigungen von anderer bereits registrierter Person

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    Abruf von Bescheinigungen von anderer bereits registrierter Person

    Hallo,
    ich möchte im Elster-Account meiner Eltern Bescheinigungen für sie abrufen. Unter Mein Elster --> Meine Profile sind beide Personen mit Steuer-ID bereits angelegt. Das Abrufen der Bescheinigungen für meinen Vater hat problemlos funktioniert. Zum Abrufen der Bescheinigungen für meine Mutter habe ich unter Formulare&Leistungen --> Bescheinigungen verwalten eine Abrufberechtigung beantragt. Nach der Beantragung erscheint die Mitteilung, dass ein Freischaltcode per Post geschickt werde sowie "Sofern die andere Person bereits mit Identifikationsnummer bei Elster registriert ist und selbst am Abrufverfahren teilnimmt, wird kein Freischaltcode versandt. Die andere Person muss Ihnen selbst die Genehmigung in diesem Fall direkt in Mein Elster erteilen". Nach über 2 Wochen und mehreren Versuchen ist bisher kein Brief mit Freischaltcode eingetroffen. Ich vermute, dass dies daran liegt, dass das Profil meiner Mutter bereits in Elster angelegt ist. Ist das richtig und falls ja, wie funktioniert die Genehmigung für den Bescheinigungsabruf für meine Mutter in diesem Fall?

    #2
    Deine Mutter muss sich in ihr Elster-Konto einloggen. Da kann sie dann unter Formulare & Leistungen / Bescheinigungen verwalten die Abrufberechtigung erteilen.​

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      #3
      Hat die Mutter jetzt ein eigenes Konto bei Mein ELSTER oder nicht ? Das musst du zunächst klären.

      Falls sie nur als Person im Konto des Vaters angelegt ist, hat das keinen Einfluss auf die Freischaltung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo lake17 !

        *****
        Da sind ein paar "Unklarheiten" in Ihrem Beitrag:

        Nach über 2 Wochen und mehreren Versuchen ist bisher kein Brief mit Freischaltcode eingetroffen.
        Was meinen Sie denn mit "... und mehreren Versuchen ..." ?

        Ich vermute, dass dies daran liegt, dass das Profil meiner Mutter bereits in Elster angelegt ist.
        "Sofern die andere Person bereits mit Identifikationsnummer bei Elster registriert ist und selbst am Abrufverfahren teilnimmt, wird kein Freischaltcode versandt. Die andere Person muss Ihnen selbst die Genehmigung in diesem Fall direkt in Mein Elster erteilen"
        unter "andere Person bereits ... bei Elster registriert" ist nicht (!) das Profil gemeint, das Sie für Ihre Mutter im Elster-Konto Ihres Vaters angelegt haben!

        *****
        Deshalb: Den Elster-Beauftragten des Wohnsitzfinanzamtes Ihrer Eltern anrufen, der kann Ihnen i.d.R. weiterhelfen!

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          #5
          Hallo lake17!

          Sie erledigen die Einkommensteuer Ihrer Eltern - falls Sie einen eigenen Elster-Zugang haben, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie für beide Elternteile die Abrufberchtigungen über Ihr Elster-Konto angefordern, die ESt-Erklärung Ihrer Eltern über Ihr Elster-Konto erstellen und absenden - das ist erlaubt!

          Und erspart Ihnen die doppelte Verwaltung von Zertifikat, Passwort, ...

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