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Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026

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    Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026

    Guten Morgen, weiß jemand, wann das Formular für 2026 zur Verfügung steht?

    #2
    Eigentlich sollte der Antrag schon zum 01.10. zur Verfuegung stehen, keine Ahnung warum sich das verzoegert. Aber so eilig ist das nicht, oder?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ich spekuliere einmal auf den 01.11.2025: Bisher konnten Lohnsteuerermäßigungsanträge ab dem 01.10. des Vorjahres eingereicht werden. Der Gesetzgeber hat dies nun geändert, derartige Anträge können nun erst ab dem 01.11.(2025) eingereicht werden. Daher vermute ich, dass das Formular auch nicht davor freigeschaltet bzw. zur Verfügung gestellt wird.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Das Lohnsteuerermaessigungsverfahren 2026 wird tatsaechlich erst am 1. November 2025 und damit spaeter als bisher starten. Der bisherige Starttermin 1. Oktober wurde noch fuer das Verfahren der Papierlohnsteuerkarte festgelegt und ist durch die Einfuehrung der ELStAM nach Ansicht des Gesetzgebers ueberholt. Diese Aenderung stammt aus dem Jahressteuergesetz 2024. Nachzulesen auch hier: https://www.haufe.de/personal/entgel...78_426996.html
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          wow - da staunt der Bürger nur noch Bauklötze: da wird ein Gesetz geändert, um ein Abgabe-/Erklärungs-Datum "völlig ohne Not" nach hinten zu verschieben ...

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            #6
            Ich verstehe es auch nicht. Man könnte vielleicht argumentieren, dass man dann -gezwungenermaßen- einen Monat näher am Folgejahr dran ist, sich die Glaskugel der zukünftigen Entwicklung ein Ideechen mehr aufgeklart hat und eventuelle kommende Gesetzesänderungen klarer sichtbar sind, aber das würde mich bei Steuergesetzen, die gerne erst Mitte Dezember "durch" sind, nicht wirklich überzeugen.

            Wenn ich dann noch davon ausgehe, dass der Arbeitgeber die ElStAM-Daten ja noch rechtzeitig -ggf. einmal im Monat- abrufen muss zur Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug und es auch Beschäftigte (z.B. Beamte) mit vorschüssigem Gehalt gibt, bei denen Ende Dezember Alles im System sein muss, verstehe ich es umso weniger.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Das Lohnsteuerermaessigungsverfahren 2026 wird tatsaechlich erst am 1. November 2025 und damit spaeter als bisher starten. Der bisherige Starttermin 1. Oktober wurde noch fuer das Verfahren der Papierlohnsteuerkarte festgelegt und ist durch die Einfuehrung der ELStAM nach Ansicht des Gesetzgebers ueberholt. Diese Aenderung stammt aus dem Jahressteuergesetz 2024. Nachzulesen auch hier: https://www.haufe.de/personal/entgel...78_426996.html
              Da kann ich nur drüber lachen...Änderungen über ELStAM dauern heute digital länger als früher in Papier. da hätten die Schlipsträger in der Politik besser mal jemanden von der Praxis (Arbeitgebr / Finanzämter) fragen sollen.

              Füher:
              30.09. - Lohnsteuerkarte beim AG geholt
              01.10. - mit LStK und Antrag zum Amt gedackelt und ändern lassen
              02.10. - LStK beim AG abgeben


              Heute:
              01.10 / 01.11. - Antrag elektronisch ans FA schicken
              ggf. 04.10. / 04.11. - Antrag wird bearbeitet
              03.11. / 03.12. elektronische Übermittlung an den AG (ob und wann der AG die Daten tatsächlich abruft ist wieder ein anderes Thema)

              Funfact am Rande: vor der tatsächlichen Einführung der ELStAM war eine tagesaktuelle Verarbeitung und Rückmeldung an die AG geplant. Die hierfür notwendige Rechenpower war dann aber wohl zu teuer und man hat sich mit der Übermittlung einmal im Monat zufrieden gegeben.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                In dem Schreiben des BMF vom 13.12.2024 steht in Rn. 124 aber auch: Werden Antraege auf Lohnsteuer-Ermaessigung entgegen der gesetzlichen Vorgabe bereits vor dem 1. November des Vorjahres gestellt, hat das Finanzamt diese Antraege nicht aus formalen Gruenden abzulehnen. Diese Antraege sind mit Start des Lohnsteuer-Ermaessigungsverfahrens zu bearbeiten.

                https://www.elster.de/elsterweb/attachments/elstam_(privatpersonen)/2024-12-13-ELStAM-elektr-lohnsteuerabzugsmerkmale.pdf

                Man koennte einen Antrag also auch frueher einreichen. Wann die Antraege aber in Elster spaetestens bereitgestellt werden sollen, st
                eht meines Wissens nirgends. Anwendungen wie Buhl etc. koennten die Antraege ggf. auch frueher bereitstellen.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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