Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zu Steuerklasse, Hochzeit und rückwirkenden Zulagenanträgen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zu Steuerklasse, Hochzeit und rückwirkenden Zulagenanträgen

    Hallo zusammen,

    ich werde im kommenden Jahr heiraten, und damit wird sich meine Steuerklasse von 1 auf 4 ändern. Ich bin im Schichtdienst tätig und habe die Möglichkeit, Anträge auf Zulagen zu stellen (z. B. für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit). Diese können sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden – Anträge für die Zeit davor sind bereits erledigt und ausbezahlt.
    Unterm Strich würde mir das etwa 400 bis 500 Euro pro Monat zusätzlich zum Gehalt bringen, also schon ein nennenswerter Betrag.

    Meine Frage:
    Würde es steuerlich Sinn machen, mit den Anträgen bis nach der Hochzeit zu warten?
    Mir ist bewusst, dass Steuerklasse 1 und 4 grundsätzlich gleich besteuert werden – aber hätte es im Rahmen der Steuererklärung (gemeinsame Veranlagung als Ehepaar) im Nachhinein einen positiven Effekt, wenn die Zulagen erst nach der Hochzeit beantragt und ausgezahlt werden? Oder ist das steuerlich völlig unerheblich, weil ohnehin alles am Ende über den Jahresausgleich läuft?

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Konstellation und kann mir einen Tipp geben, wie ich das möglichst klug angehe.

    Viele Grüße​

    #2
    Zitat von sikei1985 Beitrag anzeigen
    Mir ist bewusst, dass Steuerklasse 1 und 4 grundsätzlich gleich besteuert werden ... ist das steuerlich völlig unerheblich, weil ohnehin alles am Ende über den Jahresausgleich läuft?
    Es ist beim Lohnsteuerabzug unerheblich. Sollte der Arbeitgeber einen Jahresausgleich machen, ist es auch dort egal. Und wenn Du eine Einkommensteuererklärung abgibst, kommt es immer noch auf das selbe raus.

    Kommentar

    Lädt...
    X