Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übermitteltes Formular verschwunden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Übermitteltes Formular verschwunden

    Hallo allerseits, ich habe folgenden Fall und wollte Fragen ob jemandem schon mal ähnliches passiert ist. Ich habe im April 2025 meine Quartals Umst - Voranmeldung für Q1 gemacht. Bei der Übermittlung warte ich immer, bis die Bestätigung aufpoppt, da ich schon mal den Fall hatte, dass das Formular nicht übermittlet wurde, ich aber den im Formular angegebenen Betrag überweisen habe und ich kurz darauf Post bekam, dass die Voranmeldung fehle. So weit so gut. Die Voranmeldung 1.Q wurde übermittelt und ich habe den fälligen Betrag überwiesen. Nun wollte ich vor fünf Tagen schon mal die einzelnen Übermittlungsbestätigungen für die bis dato drei Voranmeldungen ausdrucken und sehe, dass das 1.Quartal in meinen übermittelten Formularen nicht auffindbar ist. Also schreibe ich über das Kontaktformular das FA an und sage, dass wohl irgendwas bei Elster nicht stimmt und ob sie mir das übermittelte Formular nochmal zukommen lassen können. Zwei Tage später habe ich eine Erinnerung mit Androhung von Mahngebühren im Briefkasten, UmSt-Voranmeldung Q1 läge nicht vor. Ich rufe also an und sage, dass ich das höchst fragwürdig finde, weil ICH nach dem Formulare frage und dann plötzlich auffällt, dass anscheinend keins da ist, obwohl seit April offensichtlich alles okay war. Die Dame sagte mir, dass ich es übermittelt habe könne nicht sein. Ich fragte, wieso denn nicht direkt nach verstreichen der Frist im April eine Erinnerung kam, wie es normalerweise der Fall ist, wenn die Voranmeldung nicht vorliegt, darauf hatte sie keine Antwort, außer, dass ich die Unterlagen einreichen muss und sie mir eine Verlängerung bis Ende Oktober einräumen kann. Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass wenn ich das Geld überwiesen hätte und keine Voranmeldung zur Zuordnung des Betrags vorläge, das Geld wieder zurücküberwiesen würde. Auf meinen Hinweis hin, dass das nicht passiert ist, sagte sie, das könne nicht sein. Ich wurde an den Elster Beauftragten und die Finanzverwaltung verwiesen. Der Elster Beauftragte sagte, er kennen keinen solchen Fall, schaute netterweise, um mir den Anruf bei der Finanzverwaltung zu ersparen, nach, ob der Betrag damals eingegangen ist und auch ob er zurücküberwiesen wurde und war erstaunt, denn das Geld ist laut seiner Aussage an richtiger Stelle verbucht worden, ganz so, als sei meine Voranmeldung eingegangen.

    Ich werde wohl jetzt nicht drum rum kommen den ganzen Spaß nochmal zu machen. Trotzdem würde mich brennend interessieren, was hier schief gelaufen ist. Ich hatte zeitweise bei Elster das Problem, dass ich mehrfach ausgeloggt wurde, mit Hinweis auf Inaktivität, obwohl ich grade aktiv auf der Seite am Scrollen oder Eintippen war. Ob das allerdings in die Zeit dieser einen Umsatzsteurvoranmeldung fiel, kann ich nicht mehr sagen. Ich weiß nur, dass auf dem Bildschirm die Übertragungsbestätigung zu sehen war und ich mir ja auch nicht irgendeine Zahl für die Überweisung aus den Fingern sauge. Das Ding wurde gemacht und übertragen und auch in den Entwürfen war nichts drin, die halte ich immer schön ordentlich leer, wenn ich an nichts arbeite.

    #2
    Wenn Du das Geld für eine Voranmeldung überweist, die aber nicht vorliegt, dann wird das Geld natürlich nicht zurücküberwiesen, es wird gewartet, dass die Voranmeldung eingeht.
    Warst Du denn verpflichtet zur Abgabe? Vielleicht warst Du das nicht, und die Voranmeldung ist beim Finanzamt mangels Signal rausgeflogen. Meines Wissens müsste der Bearbeiter das aber trotzdem sehen können. Das könnte aber auch ein Grund sein, warum keine Erinnerung erfolgte.
    Dein Schreiben war aber mit Sicherheit kein Auslöser für eine maschinelle Erinnerung, die bräuchte schon mehr Vorlauf als zwei Tage.
    Nichtsdestotrotz, Du müsstest ja das Übermittlungsprotokoll haben, und das hast Du nicht. Hast Du vielleicht mal eine Software ausprobiert, oder ein anderes Online-Portal? Ein anderes Zertifikat? Vielleicht eine andere Steuernummer? Hast sich Deine Steuernummer im Lauf des Jahres vielleicht geändert?
    Grundsätzlich sollte man das Übermittlungsprotokoll immer gleich nach der Übermittlung auf dem eigenen Computer speichern.
    Zu Deiner eigentlichen Frage ob jemandem schon mal ähnliches passiert ist, die Gründe, warum die Voranmeldung verschwunden sein könnte, hab ich genannt. Ohne Protokoll sieht das für Dich eher nicht gut aus.

    Kommentar


      #3
      Danke für deine Antwort! Doch doch, ich bin verpflichtet zur Abgabe. Ich bekomme ja auch bei Versäumnis der Abgabe (die ich schon seit Beginn meiner Selbstständigkeit vor ca. 21 Jahren mache) immer ein Erinnerungsschreiben, wenn ich ein paar Tage über dem Abgabedatum bin (Dauerfristverlängerung habe ich nicht). Eine Software oder ähnliches habe ich nicht genutzt. Ich mache schon immer alles ausschließlich über Elster. Ein neues Zertifikat habe ich nicht und eine andere Steuernummer auch nicht. Es ist alles wie immer. Zukünftig werde ich selbstverständlich mein Übermittlungsprotokoll auf meinem Rechner sichern. Da ich bis dato nie ein Problem hatte, kam es mir nicht in den Sinn das extra nochmals zu machen. Wenn irgendwo ein guter Speicherort für die Protokolle ist, dann bei Elster selbst, so dachte ich zumindest. Dass die Übertragung nicht stattgefunden hat, bzw. ich keine Bestätigung bekommen habe, schließe ich zu 100% aus, da ich, wie erwähnt ,seit diesem einen Mal IMMER darauf warte, bis die Übermittlungsbestätigung zu sehen ist. Außerdem hätte dann das Formular unter den Entwürfen zu finden sein müssen, was es nicht war. Und dass ich mir eingebildet habe die Voranmeldung gemacht zu haben, schließe ich auch aus. Den Betrag, den ich zahlen musste, habe ich mir ja nicht einfach so aus den Fingern gesogen.

      Kommentar


        #4
        Sei es, wie es sei, hier im Anwenderforum ist dein Problem nicht lösbar. Das Transferticket ist seit geraumer Zeit auch nur noch unter Übermittelte Formulare

        abrufbar. Wenn es kein Übermittlungsprotokoll gibt, gibt es auch kein Transferticket, mit dem man nach dem Verbleib der Voranmeldung suchen könnte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Sjusen!

          *****
          "Verschwundene Formulare" wäre "ein absolutes nogo" und deshalb der hotline und himmel und hölle mitzuteilen!

          aber "Fehlbedienungen" des Menschen vor dem Computer ... mir ist neulich doch tatsächlich eine "versehentliche" Absendung eines ESt-Entwurfs "gelungen" - absolut weltmeisterlich :-( - und eigentlich unverzeihlich - aber ich konnte ja niemanden in den Senkel stellen, weil: ich war's ja selbst - also hab ich mir alternativ ins Knie gebissen ...

          "Versehentlich" gelöscht hab ich glaub ich auch schon mal ...

          *****
          Deshalb folgende Idee zur Problemlösung:

          Schauen Sie mal unter "ELSTER / E-Mail-Einstellungen / Benachrichtigungen per E-Mail", ob da "überall" Häkchen gesetzt sind!

          Wenn dem so ist, dann erhalten Sie immer eine eMail, in der nicht "die Absendung" Ihrer UStVA, sondern "der Empfang" gemeldet wird!

          Wenn Sie nicht gerade ein "eMail-Lösch-Freak" sind, dann finden Sie in Ihren eMails auch die "Empfangsbestätigungen" Ihrer abgesendeten USt-VA's.

          Und wenn es für das 1. Quartal keine gibt, dann haben Sie auch nicht abgesendet - wenn es eine gibt, ist es kein Problem von Elster und EOP, sondern "dahinter/danach", das müssten Sie dann mit dem "Elster-Beauftragten" Ihres zuständigen Finanzamtes mal klären!

          *****
          Es besteht eigentlich keinerlei Notwendigkeit, das Datenübertragungsprotokoll einer UStVA auszudrucken - warum?

          - Sie haben eine ordnungsgemäße Buchhaltung, aus der könnten Sie die gemeldeten Daten jederzeit wieder ablesen!
          - Es ist aber völlig irrelevant, ob Sie das können, weil am Jahresende werden Sie eine Jahreerklärung erstellen, die Jahressummen eintragen, die "gezahlten" VZ abziehen - die Sie ja in Ihrer Buchhaltung finden - und gut ist!


          Kommentar


            #6
            - Sie haben eine ordnungsgemäße Buchhaltung, aus der könnten Sie die gemeldeten Daten jederzeit wieder ablesen!
            Da hätte ich jetzt meine Zweifel !

            Eine Software oder ähnliches habe ich nicht genutzt. Ich mache schon immer alles ausschließlich über Elster.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              Hallo Sjusen!


              Schauen Sie mal unter "ELSTER / E-Mail-Einstellungen / Benachrichtigungen per E-Mail", ob da "überall" Häkchen gesetzt sind!

              Wenn dem so ist, dann erhalten Sie immer eine eMail, in der nicht "die Absendung" Ihrer UStVA, sondern "der Empfang" gemeldet wird!

              Wenn Sie nicht gerade ein "eMail-Lösch-Freak" sind, dann finden Sie in Ihren eMails auch die "Empfangsbestätigungen" Ihrer abgesendeten USt-VA's.

              Und wenn es für das 1. Quartal keine gibt, dann haben Sie auch nicht abgesendet - wenn es eine gibt, ist es kein Problem von Elster und EOP, sondern "dahinter/danach", das müssten Sie dann mit dem "Elster-Beauftragten" Ihres zuständigen Finanzamtes mal klären!

              Ich bin in der Tat ein Email Löschfreak. Da ich mein Postfach zumindest einigermaßen übersichtlich halten möchte. Alles, was ich nicht mehr benötige wird nach kurzer Zeit gelöscht. Etwas, dass monatelang her ist, ist allemal in den Tiefen des Papierkorbs verschwunden.
              Mit dem Elster Beauftragten habe ich ja gesprochen. Dieser tat sein Erstaunen darüber kund, dass der Betrag ordnungsgemäß intern verbucht wurde, obwohl keine Voranmeldung vorlag, so seine Aussage.
              Zudem hat die Dame in der Umsatzsteuerabteilung mir gesagt, dass die Erinnerungsschreiben automatisch versandt werden und nur besondere Fälle händisch erledigt werden. Das einzige und erste Erinnerungsschreiben, dass sie dieses Jahr finden konnte, war jenes, das ich jetzt erst erhalten habe. Auf meine Frage, wieso vorher nichts kam, hatte sie keine Antwort.

              Ich glaube gerne an Fehlbedienung des Nutzers, sprich mir, denn das ist in den meisten Fällen der Grund, wenn irgendwas schief läuft. In diesem Fall hier sprechen aber so einige Dinge dagegen, finden Sie nicht? Selbstverständlich könnte rein zufällig auch dieser Brief an mich irgendwie nicht den Weg zu mir gefunden haben und gleichzeitig hat irgendjemand versehentlich auf Seiten des FA die hinterlegte Bestätigung für den Versand der Erinnerung gelöscht oder das System hat von Beginn an gesponnen und deswegen nicht erinnert,...
              Oder gibt es eine weitere Erklärung dafür, dass ich nicht zeitnah zur verstrichenen Frist eine automatische Erinnerung erhalten habe?

              Nun ja, wie dem auch sei, ich muss den ganzen Spaß jetzt nochmal machen ( Charly24 hat da ganz berechtigte Zweifel bzgl. der ordnungsgemäßen Buchhaltung) und vielleicht ist der ein oder andere durch meinen Fall dazu angehalten alles direkt auszudrucken/abzuspeichern.


              Kommentar


                #8
                Hallo Sjusen u.a. Interessierte!

                *****
                Jeder "darf" natürlich ausdrucken - wenn man das macht, zeigt sich darin aber nur eine Bestätigung meiner Behauptung, die ich immer und immer wieder hier "raushaue":

                Ein "normaler" Mensch ist / sehr viele Menschen sind nicht für die "volldigitale Welt" geeignet, die anscheinend jeder haben will/muss und unser aller Zukunft so viel besser machen soll ...

                *****
                Tipp für alle, die der "digitalen Transformation" huldigen, aber trotzdem bzw. gerade deswegen Ordnung in der volldigitalen Welt und somit auch im eMail-Postfach haben wollen:
                - Eingehende eMails müssen nicht im "Posteingangs-Ordner" landen,
                - sondern können durch Anlegen eines neuen Ordners wie z.B. "Nachrichten FA" und setzen eines "Filters"
                - direkt in diesen Ordner umgeleitet werden;
                - anschließend muss man sich nur noch um die Speicherdauer der Mails in diesem neuen Ordner kümmern,
                - damit diese nicht automatisch gelöscht werden!

                Und schon steht der "volldigitalen" Arbeitsweise nichts mehr im Wege!



                Kommentar


                  #9
                  Ausdrucken mag ich persönlich zwar nur wenig, aber die Übertragungsprotokolle aus Mein ELSTER speichere ich generell in den Jahressteuerordnern ab,

                  bei der Einkommensteuererklärung auch die Steuervorausberechnung und die Bescheiddaten, neuerdings auch den verbindlichen Steuerbescheid.

                  Von dem drucke ich sogar die ersten Seiten (bis zur Rechtsbehelfsbelehrung) aus.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                    Hallo Sjusen u.a. Interessierte!

                    *****
                    Tipp für alle, die der "digitalen Transformation" huldigen, aber trotzdem bzw. gerade deswegen Ordnung in der volldigitalen Welt und somit auch im eMail-Postfach haben wollen:
                    - Eingehende eMails müssen nicht im "Posteingangs-Ordner" landen,
                    - sondern können durch Anlegen eines neuen Ordners wie z.B. "Nachrichten FA" und setzen eines "Filters"
                    - direkt in diesen Ordner umgeleitet werden;
                    - anschließend muss man sich nur noch um die Speicherdauer der Mails in diesem neuen Ordner kümmern,
                    - damit diese nicht automatisch gelöscht werden!

                    Und schon steht der "volldigitalen" Arbeitsweise nichts mehr im Wege!
                    Danke! Diese Vorgehensweise nutze ich durchaus, wenn auch nicht für die Emails des FA. Es hätte sich aber auch dann nichts geändert, da ich bis dato keine Notwendigkeit für die dauerhafte Aufbewahrung solcher Emails gesehen habe und sie der automatischen Löschung innerhalb dieser 6 Monate zum Opfer gefallen wären.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X