Hallo Elster-Forum,
ich hoffe, es kann jemand Licht in mein Dunkel bringen.
Gerne würde ich in Anlage V eine ETW, erworben 2024, erstmalig absetzen.
Hierzu habe ich die "Arbeitshilfe" zur Kaufpreisaufteilung des BMF ausgefüllt
(https://www.bundesfinanzministerium....ndstuecke.html).
Soweit, so gut.
Nun wäre mein nächster Schritt die Eingabe der Ergebnisse (Kaufpreisanteile Gund und Boden / Gebäude) für die Absetzung des Gebäudeanteils in ein entsprechendes Elster-Feld gewesen.
Leider werde ich jedoch auf der Seite " 3 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude" --> "Absetzung für Abnutzung für Gebäude durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt" (Zeilen 34) nicht fündig.
Hier wird mir nur "Art der Absetzung für Abnutzung" (linear), "Prozent" (3%), ein Erläuterungsfeld, "Gesamtbetrag in EUR, Ct" sowie "abzugsfähiger Anteil" (--> 100% da voll vermietet) angezeigt.
Wo muss der Gebäudewert als AfA-Bemessungsgrundlage eingetragen werden?
Vielen Dank für jedlichen Rat.
ich hoffe, es kann jemand Licht in mein Dunkel bringen.
Gerne würde ich in Anlage V eine ETW, erworben 2024, erstmalig absetzen.
Hierzu habe ich die "Arbeitshilfe" zur Kaufpreisaufteilung des BMF ausgefüllt
(https://www.bundesfinanzministerium....ndstuecke.html).
Soweit, so gut.
Nun wäre mein nächster Schritt die Eingabe der Ergebnisse (Kaufpreisanteile Gund und Boden / Gebäude) für die Absetzung des Gebäudeanteils in ein entsprechendes Elster-Feld gewesen.
Leider werde ich jedoch auf der Seite " 3 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude" --> "Absetzung für Abnutzung für Gebäude durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt" (Zeilen 34) nicht fündig.
Hier wird mir nur "Art der Absetzung für Abnutzung" (linear), "Prozent" (3%), ein Erläuterungsfeld, "Gesamtbetrag in EUR, Ct" sowie "abzugsfähiger Anteil" (--> 100% da voll vermietet) angezeigt.
Wo muss der Gebäudewert als AfA-Bemessungsgrundlage eingetragen werden?
Vielen Dank für jedlichen Rat.


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