Liebes Forum,
ich habe mich (endlich, und leider reichlich spät) mit dem Thema Verlustvortrag für das Zweitstudium auseinandergesetzt und nun leider prompt eine Ablehnung bekommen.
Konkret habe ich dieses Jahr (2025) einen Verlustvortrag für 2019 beantragt, in dem ich mein Masterstudium begonnen habe - meiner Meinung nach innerhalb der 7-Jahre-Frist, die überall im Netz kursiert.
In Elster habe ich im Hauptvordruck das Häckchen bei "Einkommensteuererklärung" und bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" gesetzt und meine anfallenden Kosten (Wegekosten, Arbeitsmittel etc.) als Werbungskosten angegeben.
Nun habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten mit der Begründung, dass der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung auserhalb der 4-Jahres-Frist gestellt wurde.
Meine Frage: War das Häkchen bei "Einkommensteuererklärung" falsch und wurde daher auch mein Antrag auf Verlustvortrag nicht berücksichtigt? Oder wurde das "übersehen" und ich kann Einspruch erheben, dass mein Verlustvortrag berücksichtigt werden soll, auch wenn die Frist für die Einkommensteuer schon abgelaufen ist? Wenn ja, was sollte ich beim Einspruch-Schreiben beachte.
Ich wäre euch sehr dankbar für eine kurze Einschätzung oder Tipps - über die Forumsuche habe ich leider nichts zu einem ähnlichen Fall gefunden (freue mich aber Verlinkungen, falls sich jemand doch an einen ähnlichen Fall erinnert).
Viele Grüße
Lunde
ich habe mich (endlich, und leider reichlich spät) mit dem Thema Verlustvortrag für das Zweitstudium auseinandergesetzt und nun leider prompt eine Ablehnung bekommen.
Konkret habe ich dieses Jahr (2025) einen Verlustvortrag für 2019 beantragt, in dem ich mein Masterstudium begonnen habe - meiner Meinung nach innerhalb der 7-Jahre-Frist, die überall im Netz kursiert.
In Elster habe ich im Hauptvordruck das Häckchen bei "Einkommensteuererklärung" und bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" gesetzt und meine anfallenden Kosten (Wegekosten, Arbeitsmittel etc.) als Werbungskosten angegeben.
Nun habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten mit der Begründung, dass der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung auserhalb der 4-Jahres-Frist gestellt wurde.
Meine Frage: War das Häkchen bei "Einkommensteuererklärung" falsch und wurde daher auch mein Antrag auf Verlustvortrag nicht berücksichtigt? Oder wurde das "übersehen" und ich kann Einspruch erheben, dass mein Verlustvortrag berücksichtigt werden soll, auch wenn die Frist für die Einkommensteuer schon abgelaufen ist? Wenn ja, was sollte ich beim Einspruch-Schreiben beachte.
Ich wäre euch sehr dankbar für eine kurze Einschätzung oder Tipps - über die Forumsuche habe ich leider nichts zu einem ähnlichen Fall gefunden (freue mich aber Verlinkungen, falls sich jemand doch an einen ähnlichen Fall erinnert).
Viele Grüße
Lunde

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