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Verlustvortrag für Zweitstudium abgelehnt - Einspruch?

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    Verlustvortrag für Zweitstudium abgelehnt - Einspruch?

    Liebes Forum,

    ich habe mich (endlich, und leider reichlich spät) mit dem Thema Verlustvortrag für das Zweitstudium auseinandergesetzt und nun leider prompt eine Ablehnung bekommen.
    Konkret habe ich dieses Jahr (2025) einen Verlustvortrag für 2019 beantragt, in dem ich mein Masterstudium begonnen habe - meiner Meinung nach innerhalb der 7-Jahre-Frist, die überall im Netz kursiert.
    In Elster habe ich im Hauptvordruck das Häckchen bei "Einkommensteuererklärung" und bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" gesetzt und meine anfallenden Kosten (Wegekosten, Arbeitsmittel etc.) als Werbungskosten angegeben.
    Nun habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten mit der Begründung, dass der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung auserhalb der 4-Jahres-Frist gestellt wurde.

    Meine Frage: War das Häkchen bei "Einkommensteuererklärung" falsch und wurde daher auch mein Antrag auf Verlustvortrag nicht berücksichtigt? Oder wurde das "übersehen" und ich kann Einspruch erheben, dass mein Verlustvortrag berücksichtigt werden soll, auch wenn die Frist für die Einkommensteuer schon abgelaufen ist? Wenn ja, was sollte ich beim Einspruch-Schreiben beachte.

    Ich wäre euch sehr dankbar für eine kurze Einschätzung oder Tipps - über die Forumsuche habe ich leider nichts zu einem ähnlichen Fall gefunden (freue mich aber Verlinkungen, falls sich jemand doch an einen ähnlichen Fall erinnert).

    Viele Grüße
    Lunde

    #2
    Eine Antragsveranlagung zur ESt war definitiv verfristet. Der Einspruch sollte also darauf zielen, dass man gar keine Veranlagung will, sondern nur die Feststellung des verbleibenden Verlusts.
    Mit Elster hat das aber nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      Hallo Lunde,
      das ist weniger eine Elster-Frage als eine steuerliche Frage. Und Steuerberatung darf hier nicht gegeben werden.

      Deshalb nur das, was mir auffällt:
      Du hast in 2025 eine Verlustvortrag für 2019 beantragt?! Zwischen den beiden Jahren liegen mehr als 4 Jahre. Und wenn du für 2019 keine Steuererklärung gemacht hast, wird das der Knackpunkt sein, warum evtl. Verluste aus 2019 jetzt nicht mehr berücksichtigt werden.

      Die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" dient dazu, den Verlustvortrag aus vergangenen Jahren (den es bei dir mangels rechtzeitiger Steuererklärung offensichtlich nicht gibt) zu verrechnen mit den positiven Ergebnissen des Steuererklärungs-Jahr (ggfs. zu erhöhen mit den negativen Ergebnissen).

      Wenn du für deinen konkreten Fall Unterstützung benötigst, ist das eine Frage, mit der du zu einem Steuerberater (m/w/d) gehen musst.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
        Deshalb nur das, was mir auffällt:
        Du hast in 2025 eine Verlustvortrag für 2019 beantragt?! Zwischen den beiden Jahren liegen mehr als 4 Jahre. Und wenn du für 2019 keine Steuererklärung gemacht hast, wird das der Knackpunkt sein, warum evtl. Verluste aus 2019 jetzt nicht mehr berücksichtigt werden.
        Nein, es ist im Gegenteil der Knackpunkt, dass es für 2019 noch keine Veranlagung zur Einkommensteuer gab, vgl das hinlänglich bekannte BFH Urteil v. 13.01.2015 - IX R 22/14​.

        Wie von mir geschrieben ist eine Antragsveranlagung offensichtlich verfristet, der Antrag auf Feststellung des Verlustes aber nicht. Sobald der Verlust festgestellt wurde, sind die folgenden Erklärungen kein Problem, da dann der Steuerpflichtige zur Veranlagung verpflichtet ist und der Beginn der vierjährigen Frist um bis zu drei Jahre gehemmt ist.

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          #5
          Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
          Ich bin mir vor allem unsicher, was das "Häkchen setzten" in Elster angeht - bzgl. der 7-Jahres-Frist und inwieweit mein persönlicher Fall darunter fällt, konnte ich bereits gute Informationen finden.

          Ich habe daher nun einen Einspruch formuliert, der sich darauf bezieht, dass es nicht um eine Veranlagung zur Einkommensteuer geht (wie evtl. fälschlicherweise angeklickt) sondern ausschließlich um die Feststellung des Verlusts. Mal sehen, ob das so noch funktioniert, oder ob mir das falsche Häkchen den Verlustvortrag für dieses Jahr "kaputt" gemacht hat... (dann weiß ich immerhin hoffentlich nach dem Einspruch, wie ich es für die Jahre 2020 und 2021 richtig machen muss).

          Danke euch jedenfalls für eure Meinungen zu dem Thema!

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