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Mehrjährige Altbau Sanierung zum Zwecke der Vermietung

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    Mehrjährige Altbau Sanierung zum Zwecke der Vermietung

    Liebe Experten,

    obwohl meine Frage nicht sehr speziell ist, konnte ich über die Suchfunktion keine passenden Antworten finden, vielleicht habe ich die Frage aber auch nur ungünstig formuliert. Ich hoffe nun auf diesem Weg den einen oder anderen Tipp/Hinweis zu bekommen.

    Wir (Ehepaar, 3 Kinder) haben auf unserem Grundstück ein neues Haus gebaut und sind dort 2019 eingezogen. Der bis dahin von uns bewohnte Altbau steht seitdem leer und soll saniert und danach vermietet werden. Die Sanierung ist so umfangreich, dass eine Etage und das Dach abgerissen und neu gebaut werden müssen. Da wir einiges auch in Eigenleistung machen wollen, wird die Sanierung 2–3 Jahre in Anspruch nehmen.

    Auch sind bereits ein paar Kosten entstanden, da wir das Haus bereits entkernt haben und hier und da auch Kosten durch Erhaltungsmaßnahmen hatten.

    Unsere Frage ist nun ob und wenn ja wie, wo und wann man die Kosten absetzten kann die VOR der eigentlichen Vermietung entstanden sind.

    Oder geht das erst ab der Vermietung, dann aber rückwirkend?

    Vielen lieben Dank​
    Zuletzt geändert von Fragensteller76; Heute, 12:02.

    #2
    obwohl meine Frage nicht sehr speziell ist, konnte ich über die Suchfunktion keine passenden Antworten finden,
    Kein Wunder, in dem Forum hier geht es um die elektronische Steuererklärung, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

    Deshalb nur ganz kurz: So wie du das beschreibst, läuft das auf nachträgliche Herstellungskosten hinaus und nicht auf Erhaltungsaufwand.

    Herstellungskosten können nur über die Gebäude-AfA geltend gemacht werden, die AfA beginnt mit der Fertigstellung.

    Detaillierte Auskünfte kann dir nur ein Steuerberater geben, hier im Elster-Anwenderforum bist du falsch.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich sehe das genau so. Aber wenn du eine glaubhafte Vermietungsabsicht hast, kannst unter Umstaenden schon in dem Jahr, in dem die Kosten anfallen, sog. Werbungskosten geltend machen. Aber auch da rate ich dir einmal bei einem Steuerberater nachzufragen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Der Hinweis mit der Gebäude-AfA hat mir schon geholfen, dafür Danke. Ich sammle also einfach alle Belege zu den entstanden Kosten und schaue dann im Jahr der ersten Vermietung weiter. Oder gibt es bezüglich Steuern/AfA bis dahin noch irgendwas wichtiges zu beachten?

        Danke euch​

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          #5
          Oder gibt es bezüglich Steuern/AfA bis dahin noch irgendwas wichtiges zu beachten?​
          Wahrscheinlich nicht. Wenn der Altbau über 50 Jahre alt ist und schon immer im Familienbesitz, spielt die AfA für den Bestand keine Rolle mehr,

          wenn nicht, dann solltest du einen Steuerberater konsultieren.. Auch wegen der Restnutzungsdauer nach der Sanierung ist fachlicher Rat

          empfehlenswert, da kann auch ein Gutachten Sinn machen.

          Wird eine vermietete Immobilie saniert oder erweitert, wertet das Finanzamt die Kosten in der Regel als Herstellungsaufwand.
          Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 16:04.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Werbungskosten sind in dem Jahr anzusetzen, wenn sie anfallen und nicht, wenn es einem besser passt. Ausschlaggebend fuer die Eintragung der Werbungskosten in die Steuererklaerung ist der Zeitpunkt der Zahlung. Wann die Aufwendungen entstanden sind oder wann du die Rechnung erhalten hast, spielt dagegen in der Regel keine Rolle.​
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Werbungskosten sind in dem Jahr anzusetzen, wenn sie anfallen und nicht, wenn es einem besser passt.
              Das gilt aber nicht für Herstellungskosten und damit auch nicht für die Gebäude-AfA.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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