Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Meine AV-Beiträge werden nicht berücksichtigt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Meine AV-Beiträge werden nicht berücksichtigt

    Hallo liebes Forum,

    ich kämpfe noch mit der Anlage AV und möchte, dass unsere Riesterbeiträge korrekt berücksichtigt werden.
    Ich bin der Hauptverdiener, unmittelbar begünstigt und habe meine Beiträge in den Zusatzangaben angegeben, die Zuschläge der Kinder sind an die Frau zugewiesen.
    Mit diesen Angaben werden meine Beiträge berücksichtigt, und die Erstattung sieht man auch in der vorläufigen Steuerberechnungs-PDF.

    Wenn ich nun den Mindestbeitrag (60€) meiner Frau eintrage (damals Geringverdiener), und sie als mittelbar begünstigt angebe, dann werden plötzlich meine (und ihre auch) Beiträge nicht mehr berücksichtigt. Wie kann das sein? Liegt das evtl. an dem Minijob, für den keine RV-Pflichtigen Beiträge angegeben wurden? Kann ich auch die Riester-Beiträge (60€) der Frau weglassen und habe dann immerhin meine berücksichtigt und erhalte ca 500€ Erstattung?


    #2
    Ich geh davon aus dass die Zulagen für Euch günstiger sind als der Sonderausgabenabzug.

    Kommentar


      #3
      Wenn deine Frau bei dem Minijob nicht rentenversicherungspflichtig und deshalb nur mittelbar begünstigt war, werden die ihr gewährten Kinderzulagen

      bei der Günstigerprüfung bei dir angerechnet. Das ist eine der Unzulänglichkeiten der bisherigen Riesterfördeung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke für die Anmerkungen. Ich werde den Riester der Frau angeben.
        Grüße

        Kommentar

        Lädt...
        X