Hallo liebes Forum,
ich kämpfe noch mit der Anlage AV und möchte, dass unsere Riesterbeiträge korrekt berücksichtigt werden.
Ich bin der Hauptverdiener, unmittelbar begünstigt und habe meine Beiträge in den Zusatzangaben angegeben, die Zuschläge der Kinder sind an die Frau zugewiesen.
Mit diesen Angaben werden meine Beiträge berücksichtigt, und die Erstattung sieht man auch in der vorläufigen Steuerberechnungs-PDF.
Wenn ich nun den Mindestbeitrag (60€) meiner Frau eintrage (damals Geringverdiener), und sie als mittelbar begünstigt angebe, dann werden plötzlich meine (und ihre auch) Beiträge nicht mehr berücksichtigt. Wie kann das sein? Liegt das evtl. an dem Minijob, für den keine RV-Pflichtigen Beiträge angegeben wurden? Kann ich auch die Riester-Beiträge (60€) der Frau weglassen und habe dann immerhin meine berücksichtigt und erhalte ca 500€ Erstattung?
ich kämpfe noch mit der Anlage AV und möchte, dass unsere Riesterbeiträge korrekt berücksichtigt werden.
Ich bin der Hauptverdiener, unmittelbar begünstigt und habe meine Beiträge in den Zusatzangaben angegeben, die Zuschläge der Kinder sind an die Frau zugewiesen.
Mit diesen Angaben werden meine Beiträge berücksichtigt, und die Erstattung sieht man auch in der vorläufigen Steuerberechnungs-PDF.
Wenn ich nun den Mindestbeitrag (60€) meiner Frau eintrage (damals Geringverdiener), und sie als mittelbar begünstigt angebe, dann werden plötzlich meine (und ihre auch) Beiträge nicht mehr berücksichtigt. Wie kann das sein? Liegt das evtl. an dem Minijob, für den keine RV-Pflichtigen Beiträge angegeben wurden? Kann ich auch die Riester-Beiträge (60€) der Frau weglassen und habe dann immerhin meine berücksichtigt und erhalte ca 500€ Erstattung?

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