Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wurde meine Steuererklärung korrekt ausgefüllt?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wurde meine Steuererklärung korrekt ausgefüllt?

    Mein Steuerberater reicht meine Steuererklärung über Elster ein. Ich halte kumulierende ETFs bei einem ausländischen Broker, daher muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen. Die Situation ist wie folgt:

    - Mein Portfolio verzeichnete 2023 (als der Basiszinssatz bei 2,55 % lag) und 2024 (als der Basiszinssatz bei 2,29 % lag) Zuwächse.​

    - Im Jahr 2024, beim Ausfüllen der Steuererklärung für 2023, sagte ich meinem Steuerberater, wir sollten die Wertsteigerung für das Jahr 2023 berechnen und angeben. Er sagte, das sei nicht möglich, weil die Basiszinssätze für 2023 gestrichen worden seien (was nicht stimmt).

    - Als ich 2025 die Steuererklärung für 2024 einreichte, erinnerte ich ihn an die Erhöhung des Portfolios für das Jahr 2023, und er sagte, dass wir 2025 die Erhöhung aus dem Jahr 2024 für die Berechnung der Vorabpauschale verwenden müssen.

    Trotzdem sehe ich nach Erhalt des Bescheids für 2024 vom Finanzamt nichts darüber, dass ich Steuern auf die angeblich für 2024 berechnete Vorabpauschale zahlen müsste.

    Ich habe das Gefühl, dass meine Steuererklärung falsch ausgefüllt wurde, und bin etwas gestresst. Könnte mir vielleicht jemand einen Hinweis geben, ob und wann jede Portfoliesteigerung in welcher Steuererklärung hätte deklariert werden müssen?

    - Hätte ich für die Erhöhung im Jahr 2023 eine Vorabpauschale berechnen müssen? Wenn ja, in welcher Steuererklärung hätte ich diese angeben müssen?

    - Die gleiche Frage gilt für die Erhöhung im Jahr 2024.

    Vielen Dank im Voraus!​

    #2
    Im Jahr 2024 hast du die Steuererklärung für 2023 gemacht, wobei die Vorabpauschale am 02.01.2023 für 2022 fällig wurde.
    (Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen: § 18 Abs. 3 InvStG)
    2022 wurde aber wegen des negativen Basiszinses keine Vorabpauschale erhoben.
    Im Bescheids für 2023 sind daher auch keine Steuern aus der Vorabpauschale aufgeführt.​
    Zuletzt geändert von Kent; Gestern, 21:58.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      Zitat von Kent Beitrag anzeigen
      Im Jahr 2024 hast du die Steuererklärung für 2023 gemacht, wobei die Vorabpauschale am 02.01.2023 für 2022 fällig wurde.
      (Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen: § 18 Abs. 3 InvStG)
      2022 wurde aber wegen des negativen Basiszinses keine Vorabpauschale erhoben.
      Im Bescheids für 2023 sind daher auch keine Steuern aus der Vorabpauschale aufgeführt.​
      Vielen Dank für die Antwort.

      Nach derselben Logik habe ich 2025 die Steuererklärung für 2024 eingereicht, als die Vorabpauschale für die Portfolioerhöhung im Jahr 2023 fällig war, richtig?

      Wenn das der Fall ist, hätte mein Steuerberater die von meinem Broker bereitgestellten Unterlagen verwenden sollen, in denen die Erhöhung für 2023 angegeben war, und den Basiszinssatz von 2,55 % anwenden müssen, oder?

      Ich bin verwirrt, weil er nach den Unterlagen gefragt hat, aus denen die Erhöhung für 2024 hervorgeht. Und ich bin mir immer noch nicht sicher, ob er sie überhaupt genutzt hat, denn der Bescheid sagt nichts über diese fiktive Steuer aus.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Kommentar


        #4
        Waren die zu versteuernden Kapitalertäge denn höher als der Sparerpauschbetrag?
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar

        Lädt...
        X