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    #16
    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
    Hallo PixelFern92!

    warum denn plagt sich ein ETF-Anleger mit diesem ausländischen Broker-Gedöns herum (wegen den paar ersparten Groschen an Gebühren?) - um dann anschließend mit seinem Steuerberater im Clinch zu liegen (der dafür auch noch Gebühren erhebt) oder es dann doch selbst berechnen muss ... !?

    Vielen Dank für all die Informationen.

    Ich habe inzwischen begonnen, bei einem deutschen Broker zu investieren. Dieser ausländische Broker war offen, als ich noch Anfänger war und keine Erfahrung hatte.

    Jetzt überlege ich ernsthaft, die ETFs zu verkaufen und das Konto zu schließen, da es eindeutig zu Problemen führen kann, selbst wenn man professionelle Dienstleistungen für die Steuererklärung in Anspruch nimmt.​

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn deine gesamten Kapitalerträge einschließlich der Vorabpauschale unter dem Sparerpauschbetrag lagen, hast du kein Problem.
      Die Vorabpauschale liegt weit unter dem Sparerpauschbetrag.

      Was würden Sie an meiner Stelle tun? Das Finanzamt kontaktieren und mitteilen, dass die KAP-NV nicht ausgefüllt wurde, oder es sein lassen und ab dem nächsten Jahr alles korrekt machen?

      Dies war das erste Mal, dass ich KAP-INV ausfüllen sollte (ich habe erst vor kurzem mit dem Investieren begonnen und die Basiszinssätze waren in den ersten Jahren der Investition negativ).

      Vielen Dank für all Ihre Hilfe.​

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        #18
        Hallo PixelFern92!

        Was würden Sie an meiner Stelle tun?
        Auf jeden Fall mal mit dem Steuerberater "reden", nicht nur ne Mail schreiben!

        Also zuerst einmal die Gebührenrechnung des Steuerberaters ansehen und nachschauen, ob dort eine Position "Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen" oder "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus Kapitalvermögen" abgerechnet wurde - wenn diese Gebühr abgerechnet wurde, dann würde ich ihn fragen, was er denn für diese Gebühr getan hat, und ob er für diese Gebühr eine Korrektur der ESt-Erklärung kostenlos (!) durchführen würde!

        Falls er z.B. nur 1/20 abgerechnet hat, also die Mindestgebühr, wird er das wohl nicht kostenlos / ohne Gebühren-Nachschlag machen - also wird er die 1/20 noch erhöhen, lt. StBVV darf er bis auf 12/20 erhöhen!

        Falls er z.B. den Mittelwert von 6,5/20 abgerechnet, und dafür letztendlich nicht mehr getan haben sollte als eine Steuerbescheinigung einer Bank abgeschrieben und in die Anlage KAP eingetragen hat, tja dann würde ich schon mal hartnäckig nach einer Begründung für diese Gebühr fragen ...

        Ich habe ihm eine E-Mail geschrieben und ihn direkt gefragt, und er sagte, er habe das KAP-INV-Formular nicht ausgefüllt, weil Degiro die Vorabpauschale für uns nicht berechnet habe. Unglaublich. Jetzt habe ich also meine Antwort.​
        Das ist keine Antwort, die ich mir gefallen lassen würde - selbst dann nicht, wenn er überhaupt keine Gebühr für die Ermittlung der Kapitaleinkünfte abgerechnet haben sollte - denn Sie haben ihn ja beauftragt,
        - dass er eine vollständige ESt-Erklärung für Sie erstellt,
        - und Ihm deshalb die degiro-Unterlagen vollständig (!?) übergeben!

        Wenn er die nicht verabeitet, ist das nicht i.O.!


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          #19
          Zitat von PixelFern92 Beitrag anzeigen

          Die Vorabpauschale liegt weit unter dem Sparerpauschbetrag.

          Was würden Sie an meiner Stelle tun? Das Finanzamt kontaktieren und mitteilen, dass die KAP-NV nicht ausgefüllt wurde, oder es sein lassen und ab dem nächsten Jahr alles korrekt machen?

          Dies war das erste Mal, dass ich KAP-INV ausfüllen sollte (ich habe erst vor kurzem mit dem Investieren begonnen und die Basiszinssätze waren in den ersten Jahren der Investition negativ).
          Für die beim ausländischen Broker verwahrten Fonds hätte die Vorabpauschale ermittelt werden müssen. Allerdings ist es dem FA ziemlich egal, wenn der Sparerfreibetrag noch Luft hat und die Erträge aus der Vorabpauschale zu keiner Steuer geführt hätten, die Steuer also nicht verkürzt wurde.

          Der Knackpunkt ist aber beim Verkauf, denn da ist der Verkaufserlös um die über die Haltedauer kumulierte Vorabpauschale zu mindern. Und das ist ja erstmal die Summe der Vorabpauschalen, die tatsächlich erklärt wurden.

          Insgesamt ist es eine sehr schlechte Idee, bei einem ausländischen Broker Fonds zu verwalten, insbesondere lohnt es sich nicht, da diverse inländische Broker sowohl kostenlose Sparpläne als auch kostenlose Einzeltransaktionen ab 500€ anbieten.

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            #20
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Für die beim ausländischen Broker verwahrten Fonds hätte die Vorabpauschale ermittelt werden müssen. Allerdings ist es dem FA ziemlich egal, wenn der Sparerfreibetrag noch Luft hat und die Erträge aus der Vorabpauschale zu keiner Steuer geführt hätten, die Steuer also nicht verkürzt wurde.

            Der Knackpunkt ist aber beim Verkauf, denn da ist der Verkaufserlös um die über die Haltedauer kumulierte Vorabpauschale zu mindern. Und das ist ja erstmal die Summe der Vorabpauschalen, die tatsächlich erklärt wurden.

            Insgesamt ist es eine sehr schlechte Idee, bei einem ausländischen Broker Fonds zu verwalten, insbesondere lohnt es sich nicht, da diverse inländische Broker sowohl kostenlose Sparpläne als auch kostenlose Einzeltransaktionen ab 500€ anbieten.
            Wenn ich also das KAP-INV-Formular nicht ausfülle, verliere ich Geld, wenn ich meine ETFs verkaufe.

            Ich bin gerade dabei, mein Portfolio zu einem deutschen Broker zu übertragen, weil mir jetzt klar geworden ist, dass das zu viel Aufwand ist. Ich muss diese Steuererklärung aber noch korrigieren.

            Vielen Dank!​

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              #21
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              Hallo PixelFern92!

              Das ist keine Antwort, die ich mir gefallen lassen würde - selbst dann nicht, wenn er überhaupt keine Gebühr für die Ermittlung der Kapitaleinkünfte abgerechnet haben sollte - denn Sie haben ihn ja beauftragt,
              - dass er eine vollständige ESt-Erklärung für Sie erstellt,
              - und Ihm deshalb die degiro-Unterlagen vollständig (!?) übergeben!

              Wenn er die nicht verabeitet, ist das nicht i.O.!
              Ich stimme vollkommen zu. Ich habe ihm sogar die berechnete Vorabpauschale geschickt, sodass er sie nicht einmal selbst berechnen musste, und trotzdem hat er das Formular nicht ausgefüllt. Ich vermute, dass er die Rechtslage einfach nicht kennt.

              Vielen Dank!​

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                #22
                Zitat von PixelFern92 Beitrag anzeigen

                Wenn ich also das KAP-INV-Formular nicht ausfülle, verliere ich Geld, wenn ich meine ETFs verkaufe.
                Das ist richtig. Da für den VZ die am ersten Banktag 2024 zugeflossenen Vorabpauschalen zu erklären sind, benötigst du für jeden Fonds bzw. ETF die Kurse zu Anfang und Ende 2023 sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung. Solange diese das ganze Jahr gehalten wurden, ist das noch machbar, bei einem Sparplan mit monatlicher Ausführung dürfte jeder Fonds dann aber zwölf Mal erfasst werden und dann fängt es spätestens an, keinen Spaß mehr zu machen.

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                  #23
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Das ist richtig. Da für den VZ die am ersten Banktag 2024 zugeflossenen Vorabpauschalen zu erklären sind, benötigst du für jeden Fonds bzw. ETF die Kurse zu Anfang und Ende 2023 sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung. Solange diese das ganze Jahr gehalten wurden, ist das noch machbar, bei einem Sparplan mit monatlicher Ausführung dürfte jeder Fonds dann aber zwölf Mal erfasst werden und dann fängt es spätestens an, keinen Spaß mehr zu machen.
                  Jetzt verstehe ich.

                  Wenn ich zu Beginn und am Ende des Jahres 2023 die gleiche Menge an ETFs hatte (ich habe nichts gekauft oder verkauft), reicht es dann aus, den Wertzuwachs zu berechnen und dann die Vorabpauschale auf der Grundlage dieses Wertzuwachses zu berechnen, richtig?​

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                    #24
                    Zitat von PixelFern92 Beitrag anzeigen
                    Wenn ich zu Beginn und am Ende des Jahres 2023 die gleiche Menge an ETFs hatte (ich habe nichts gekauft oder verkauft), reicht es dann aus, den Wertzuwachs zu berechnen und dann die Vorabpauschale auf der Grundlage dieses Wertzuwachses zu berechnen, richtig?​
                    Etwas komplexer ist es schon, weil der Basisertrag (Kurs zu Beginn des Jahres mal Basiszins) mit dem Mehrbetrag (Kursgewinn zzgl Ausschüttungen) verglichen werden muss. Aber das Schema ist in der Anlage KAP-INV vorgegeben.

                    Es schadet sicher aber nicht, vorher einen Artikel zum Prinzip der Vorabpauschale zu lesen.

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                      #25
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen

                      Etwas komplexer ist es schon, weil der Basisertrag (Kurs zu Beginn des Jahres mal Basiszins) mit dem Mehrbetrag (Kursgewinn zzgl Ausschüttungen) verglichen werden muss. Aber das Schema ist in der Anlage KAP-INV vorgegeben.

                      Es schadet sicher aber nicht, vorher einen Artikel zum Prinzip der Vorabpauschale zu lesen.
                      Ja, natürlich. Ich werde die vorgeschlagene Formel für die Berechnung der Vorabpauschale verwenden. Wikipedia erklärt tatsächlich sehr gut, wie man sie Schritt für Schritt berechnet.

                      Nochmals vielen, vielen Dank!​

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                        #26
                        Hallo PixelFern92!

                        Schöner Witz: Zuerst gehen Sie zum Steuerberater, der vermasselt alles, und jetzt gehen Sie zu wikipedia - "den Teufel mit dem Beelzebub austreiben" ... !?

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