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"Werbungskosten in Sonderfällen" bei Erhalt von Versorgungsbezügen

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    "Werbungskosten in Sonderfällen" bei Erhalt von Versorgungsbezügen

    Guten Abend ins Forum.
    Bei der Prüfung meiner Eingaben im ELSTER-Programm erscheint als Fehlermeldung / "Abbruch-Hinweis" :

    Anlage N :. Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen (hier 4 Monate im Kalenderjahr) vor. Die auf die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage an unter "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".

    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Prüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise.

    Nach dem Wegfall aller Hinweise/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können…

    Im Internet habe ich gefunden, diese "Werbungskosten in Sonderfällen" seien in Zeile 44 der Anlage N einzugeben.
    Bei der Bearbeitung der Anlage N springt das Formular jedoch von Zeile 29 jedesmal direkt auf Zeile 54 weiter. Auch sonst habe ich im Formular Anlage N keine andere Eingabemöglichkeit gefunden und wäre daher sehr dankbar, wenn mir jemand hier im Forum weiterhelfen könnte !

    Ansonsten können offensichtlich die sehr hilfreiche Überprüfung und die Steuerberechnung nicht durchgeführt werden.
    Vielen Dank und viele Grüße,

    "Vater3"


    #2
    Zitat von Vater3 Beitrag anzeigen
    diese "Werbungskosten in Sonderfällen" seien in Zeile 44 der Anlage N einzugeben
    Das weiß ich nicht, ob es mal ein Jahr gab, in dem das so war. In der Einkommensteuererklärung für 2024 sieht man die Werbungskosten in Sonderfällen auf Seite 17 der Anlage N.

    Kommentar


      #3
      Im Jahr des Eintritts in den Ruhestand ist es wichtig, dazu Angaben zu machen. Da fallen ja zumeist noch Werbungskosten aus der aktiven Tätigkeit an,

      die auch erklärt werden. Da es für Versorgungsbezüge nur einen Pauschbetrag von 102 € gibt und nicht mehr den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 €,

      muss man in die Zeile 81 der Anlage N einen Wert eintragen, ggf. 0, falls die auf die Versorgungsbezüge entfallenden WK unter 102 € liegen.

      Dann sollte auch die Steuerberechnung funktionieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Herzlichen Dank für die hilfreichen Hinweise !!
        Ich war wirklich richtig ratlos, weil ich diese Fehlermeldung nicht mehr bearbeiten konnte ..
        Die Steuerberechnung hat jetzt wieder funktioniert, ihr habt mir wie immer sehr weitergeholfen.

        Viele Grüße und einen schönen Abend noch.

        Kommentar

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