Guten Abend ins Forum.
Bei der Prüfung meiner Eingaben im ELSTER-Programm erscheint als Fehlermeldung / "Abbruch-Hinweis" :
Anlage N :. Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen (hier 4 Monate im Kalenderjahr) vor. Die auf die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage an unter "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Prüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise.
Nach dem Wegfall aller Hinweise/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können…
Im Internet habe ich gefunden, diese "Werbungskosten in Sonderfällen" seien in Zeile 44 der Anlage N einzugeben.
Bei der Bearbeitung der Anlage N springt das Formular jedoch von Zeile 29 jedesmal direkt auf Zeile 54 weiter. Auch sonst habe ich im Formular Anlage N keine andere Eingabemöglichkeit gefunden und wäre daher sehr dankbar, wenn mir jemand hier im Forum weiterhelfen könnte !
Ansonsten können offensichtlich die sehr hilfreiche Überprüfung und die Steuerberechnung nicht durchgeführt werden.
Vielen Dank und viele Grüße,
"Vater3"
   
							
						
					Bei der Prüfung meiner Eingaben im ELSTER-Programm erscheint als Fehlermeldung / "Abbruch-Hinweis" :
Anlage N :. Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen (hier 4 Monate im Kalenderjahr) vor. Die auf die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage an unter "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Prüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise.
Nach dem Wegfall aller Hinweise/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können…
Im Internet habe ich gefunden, diese "Werbungskosten in Sonderfällen" seien in Zeile 44 der Anlage N einzugeben.
Bei der Bearbeitung der Anlage N springt das Formular jedoch von Zeile 29 jedesmal direkt auf Zeile 54 weiter. Auch sonst habe ich im Formular Anlage N keine andere Eingabemöglichkeit gefunden und wäre daher sehr dankbar, wenn mir jemand hier im Forum weiterhelfen könnte !
Ansonsten können offensichtlich die sehr hilfreiche Überprüfung und die Steuerberechnung nicht durchgeführt werden.
Vielen Dank und viele Grüße,
"Vater3"


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