Ich weiß nicht, ob ich grade einfach enorm auf dem Schlauch stehe. Ich möchte in der Umsatzsteuererklärung irgendwie die Umsatzsteuer unterbringen, die ich im Zuge einer Rückzahlung meiner Leasingrate bekommen habe. (In der Voranmeldung wurde dies noch nicht gemacht) Ich dachte kurz daran den zurückerhaltenen Betrag als "Umsatz zum Allgemeinen Steuersatz" zu verbuchen, habe das aber wieder verworfen, da es ja streng genommen kein Umsatz ist, sonder nur eine Korrektur einer getätigten Zahlung. Nun habe ich mir schon mehrfach die Infos zu "Berichtigung des Vorsteuerabzugs" in Elster durchgelesen, werde aber nicht schlau daraus, da das irgendwie nur auf Nutzungsänderungen usw. von Wirtschaftsgütern abzielt. Irgendwo muss ich das doch eintragen können oder muss man es einfach außerhalb verrechnen und dann die abziehbaren Vorsteuerbeträge korrigieren? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich glaube eher, dass ich blind bin.
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Rückzahlung Leasingrate, wohin mit enthaltener Umsatzsteuer in UmSt- Erklärung
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Aber wo kann ich das machen? Ich finde nicht das passende Feld. Zeitraum der Rückzahlung ist jetzt nicht mehr relevant, da ich es in der Voranmeldung nicht gemacht hatte. Es muss also jetzt irgendwie in meine Umsatzsteuererjahreserklärung wandern. Also dann doch einfach mit dem Vorsteuerbetrag verrechnen? Aber auch noch eine Frage losgelöst vom Grundproblem, wo könnte ich es denn in der UStVa als negative Vorsteuer eintragen? Habe grade das Formular nicht komplett vor Augen, aber dort habe ich doch auch nicht die Möglichkeit unterschiedliche Posten anzulegen, also quasi eine Zeile mit Minuszeichen zu erstellen oder gibt es dort dann ein Korrekturfeld?
 
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 Danke! Kannst du mir vielleicht kurz noch erklären was es dann mit Zeile 88 auf sich hat? Darüber bin ich grade gestolpert und dachte kurz, dass es die richtige Stelle sei. Wenn ich die Erklärung dazu richtig verstehe, muss ich jetzt die UStVa vom betroffenen Quartal 2024 korrigieren und eben, wie du sagst, einfach den Betrag Z.79 um die rückgezahlte Umsatzsteuer mindern? Davon abgesehen verstehe ich das hier:
 
 Erfolgt die Änderung nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG, weil das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist, tragen Sie die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bitte zusätzlich hier ein.
 
 so garnicht. Hier steht doch eigentlich, dass, wenn wg. zBsp. Insolvenz, die Zahlung AN mich nicht stattfinden wird (uneinbringlich wird), ich die geminderten Vorsteuerbeträge in Zeile 88 eintragen soll. Wieso entstehen abziehbare Vorsteuerbeträge wenn MIR jemand eine Rechnung begleicht? Also entweder der Satz ist irgendwie missverständlich oder meine Auffassungsgabe ist nach diversen Stunden Steuerkram vollkommen dahin.
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