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Wie werden KfW-Zuschüsse eingetragen bzw. bei der Steuerberechnung berücksichtigt?

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    Wie werden KfW-Zuschüsse eingetragen bzw. bei der Steuerberechnung berücksichtigt?

    Hallo zusammen,
    es geht um eine Einkommensteuererklärung mit Anlage V.
    Neben den Einkünften wurden alle Werbungskosten, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen eingetragen.
    folglich wurde in Zeile 84 daraus ein Verlust berechnet.
    In dem Jahr erhielt ich Zuschüsse von der KfW durch eine Heizungsmodernisierung.
    Diese habe ich in Zeile 88 eingetragen.
    Diese werden aber weder bei der Ermittlung des Verlustes berücksichtigt, noch in der gesamten Steuerberechnung.
    Warum nicht? Die Zuschüsse müssten doch die Erhaltungsaufwendungen mindern.

    beste Grüße
    pg55
    Beste Grüße
    PG55

    #2
    Hallo PG55 u.a. Interessierte!

    Zwischenzeitlich lohnt es sich, bei solchen Fragen den Steuerchatbot mal zu fragen!

    zuerst habe ich gefragt "vermietung kfw-zuschüsse wo eintragen​" - die erste Antwort hat noch nicht zum Ziel geführt

    dann auf "ja" für weitere Informationen geklickt

    in der daraufhn erscheinenden Themenauswahl habe ich "Welche Zahlungen muss ich als Einnahmen bei Vermietung und Verpachtung ansetzen"

    und dann folgendes Ergebnis erhalten: Fördermittel und Zuschüsse gehören in die Zeilen 29-31 !

    grafik.png

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      #3
      Zitat von PG55 Beitrag anzeigen
      Diese habe ich in Zeile 88 eingetragen.
      Da geht's wohl nicht um 2024.

      Kommentar


        #4
        es geht um die Anlage V aus 2023.
        Da steht vor Zeile 88: 19 - 2023 vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu den Anschaffungs- / Herstellungskosten (laut Aufstellung)
        deshalb habe ich die da eingetragen.

        wenn man bei Zeile 29-31 auf das Fragezeichen klickt, kommt folgender Satz: Zuschüsse Zeile 29 bis 31 und 88
        wo ist der Unterschied? 29-31 oder 88?

        den Chatbot habe ich zuerst befragt: wo werden Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Erhaltungsaufwänden eingetragen
        Darauf wusste er keine Antwort - es kommt also noch sehr darauf an wie man fragt.

        herzlichen Dank!
        pg55

        Beste Grüße
        PG55

        Kommentar


          #5
          Hab's mir jetzt nicht so genau angeguckt. Aber in Zeile 29 geht es um Erhaltungsaufwendungen, in Zeile 88 um Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

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            #6
            in Zeile 88 um Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
            Einträge dort würden sich nur auf die Gebäude-AfA auswirken, die man allerdings selbst berechnen muss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo PG55 und andere Interessierte!

              Tatsächlich: KI (die nur so tut, als wäre sie "I" wie intelligent ...) / Steuerchatbots müssen "richtig befragt" werden - neudeutsch nennt man das "richtig prompten" !

              Wer damit experimentiert, sollte mal im Internet recherchieren nach "KI Prompt" !

              Da hab ich z.B. folgende Aussage gefunden:

              "Wenn du schon Erfahrungen mit Künstlicher Intelligenz gemacht hast, weißt du bestimmt, dass KI-Tools nicht immer zufriedenstellende Ergebnisse liefern. Um das zu ändern, musst du kein KI-Experte sein – wichtiger ist, das „Prompten“ zu meistern. Was ist ein Prompt und wie kitzelt man damit das Beste aus einer KI heraus? Jetzt weiterlesen und losprompten.

              Noch vor weniger als zwei Jahren erschien Künstliche Intelligenz (KI) wie etwas aus einem Science-Fiction-Film. Heute beschäftigen sich immer mehr Menschen privat und beruflich damit. KI soll den Menschen im Alltag unterstützen.

              Um von den Vorteilen der Künstlichen Intelligenz zu profitieren, ist es einerseits wichtig, ihre Funktionsweise grob zu verstehen. Zum anderen musst du wissen, wie du KI mithilfe von Prompts richtig „bedienst“."

              Kommentar


                #8
                Hallo PG55 u.a. Interessierte!

                Die Fragestellung von Ihnen bezog sich auf "Erhaltungsaufwendungen", somit ist auf Ihre Frage bezogen die Antwort des Steuerchatbot richtig.

                Bei näherem Hinsehen, was ich da gefragt habe, stelle ich "mit Erschrecken" folgendes fest:

                Tatsächlich ist die von mir gefundene Antwort des Steuerchatbot "gewaltig unvollständig - und kann deshalb zu katastrophalen steuerlichen Folgen führen" !

                Denn: Es fehlt der sehr wichtige Hinweis, dass "Zuschüsse zu Anschaffungs-/Herstellungskosten" zwar "Einnahmen" sind, aber nicht als "Einnahmen" in der Anlage V zu erfassen, sondern von der Abschreibungs-Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen sind ...

                Wie kann das denn dann zu einer "katastrophalen steuerlichen Folge" führen?

                - Wenn es Zuschüsse zu Anschaffungs-/Herstellungskosten sind,
                - der Steuerpflichtige diese versehentlich als Einnahmen in die Anlage V einträgt,
                - das Finanzamt das zuerst nicht bemerkt und so bestandskräftig veranlagt,
                - das Finanzamt später "aufwacht" und die Folgejahre die Gebäude-Abschreibungsbemessungsgrundlage um diese Zuschüsse kürzt,
                dann ist das so lt. BFH aus den 90er Jahren "korrekt" ...

                ob diese Rechtsprechung heute noch gültig ist, habe ich jetzt nicht geprüft - ich wollte nur eine deutliche Warnung aussprechen, sich unreflektiert auf diese neue gehypte Technik zu verlassen!




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                  #9
                  Hallo PG55 u.a. Interessierte!

                  An anderer Stelle hatte ich schon mal darauf hingewiesen, dass KI-Antworten manchmal "bullshit" sind - neuerdings gibt es dafür sogar einen Index:

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo PG55 u.a. Interessierte!

                    45% fehlerhafte Antworten:https://www.heise.de/news/Europaeisc...-10796779.html

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                      #11
                      Es gibt bei dem Thema schon noch ein paar Besonderheiten zu beachten. Z. B. bei Verteilung nach § 82b EStDV und Zuschussauszahlung erst im Folgejahr.

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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