Guten Abend,
Ich versuche zu verstehen, was passiert, wenn ich meine thesaurierenden ETFs verkaufe, die ich bei einem ausländischen Broker halte.
Ich schaue mir das KAP-INV-Formular an, Zeile 53: (Verkaufspreis) abzüglich während Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung)
In Elster lautet die Erklärung für diese Zeile:
"Um eine Doppelbesteuerung auszuschließen, tragen Sie hier bitte die während der Besitzzeit der veräußerten Investmentanteile angesetzten Vorabpauschalen ein. Sie müssen diese vor Teilfreistellung angeben. Die Vorabpauschalen bei Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, mindern den Veräußerungsgewinn nur, soweit Sie diese Vorabpauschalen der Besteuerung unterworfen haben (Zeile 9 bis 13). Bitte legen Sie dar, dass die Vorabpauschalen in der Steuererklärung angegeben wurden oder die gesamten Kapitaleinkünfte in den betreffenden Kalenderjahren den Sparer-Pauschbetrag nicht überschritten haben."
Warum müssen wir angeben, ob sie unter dem Sparfreibetrag lagen? Bedeutet das, dass die Vorabpauschalen, die unter dem Sparer-Pauschbetrag lagen (und somit steuerfrei waren), nicht vom endgültigen Gewinn aus dem Verkauf der ETFs abgezogen werden?
Vielen Dank!
Ich versuche zu verstehen, was passiert, wenn ich meine thesaurierenden ETFs verkaufe, die ich bei einem ausländischen Broker halte.
Ich schaue mir das KAP-INV-Formular an, Zeile 53: (Verkaufspreis) abzüglich während Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung)
In Elster lautet die Erklärung für diese Zeile:
"Um eine Doppelbesteuerung auszuschließen, tragen Sie hier bitte die während der Besitzzeit der veräußerten Investmentanteile angesetzten Vorabpauschalen ein. Sie müssen diese vor Teilfreistellung angeben. Die Vorabpauschalen bei Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, mindern den Veräußerungsgewinn nur, soweit Sie diese Vorabpauschalen der Besteuerung unterworfen haben (Zeile 9 bis 13). Bitte legen Sie dar, dass die Vorabpauschalen in der Steuererklärung angegeben wurden oder die gesamten Kapitaleinkünfte in den betreffenden Kalenderjahren den Sparer-Pauschbetrag nicht überschritten haben."
Warum müssen wir angeben, ob sie unter dem Sparfreibetrag lagen? Bedeutet das, dass die Vorabpauschalen, die unter dem Sparer-Pauschbetrag lagen (und somit steuerfrei waren), nicht vom endgültigen Gewinn aus dem Verkauf der ETFs abgezogen werden?
Vielen Dank!

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