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Urlaubsabgeltung wo eintragen?

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    Urlaubsabgeltung wo eintragen?

    Nach Krankheit bin ich altersgerecht pensioniert worden. Mein Urlaubsanspruch wurde abgegolten, jedoch nicht nach meiner "normalen" Steuerklasse IV, sondern nach Steuerklasse VI. Mein alter Arbeitgeber (Bezirksamt Reinickendorf) teilte mir mit, dass der Bezirk bei der Auszahlung der Urlaubsabgeltung nicht mehr als Hauptarbeitgeber fungierte (sondern die Pensionskasse) und somit die Berechnung mit Steuerklasse VI rechtens wäre und zu viel gezahlte Beiträge vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet werden.
    Nach meiner Recherche jedoch gibt es keine "pauschale" Einteilung in Steuerklasse VI für die Abrechnung der Urlaubsabgeltung und es hätte in meinen Augen nach Steuerklasse IV im Sinne des § 39 EStG abgerechnet werden müssen. Ein Widerspruch hiergegen wurde jedoch abgewiesen, weshalb mir hier erfahrene Elster-Fachleute- oder User sicherlich sagen können, wo genau ich in welchem Formular diese einzelne Berechnung eintragen kann, zumal der Unterschied von SK IV zu SK IV knapp 1000.- € beträgt.

    #2
    In deinem kommerziellen Steuerprogramm, das du uns nicht verraten hast, gibt es sicher die Möglichkeit, deine Lohnsteuerbescheinigungen

    einzeln zu erfassen. Mehr ist da nicht zu machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich nutze Elster zur Einreichung meiner Einkommensteuerklärung

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        #4
        Ich nutze Elster zur Einreichung meiner Einkommensteuerklärung
        Dort gibt es in der Anlage N auf Seite 1 unten eine Erfassungsmöglichkeit für eine Lohnsteuerbescheinigung der Steuerklasse 6.

        Du kannst auch den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzen, das sollte man als Versorgungsempfänger ohnehin machen.

        Ich verschiebe das Thema in das Unterforum für Mein ELSTER.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank Charlie24

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            #6
            Zitat von Bärenklauer Beitrag anzeigen
            Mein alter Arbeitgeber (Bezirksamt Reinickendorf) teilte mir mit, dass der Bezirk bei der Auszahlung der Urlaubsabgeltung nicht mehr als Hauptarbeitgeber fungierte (sondern die Pensionskasse) und somit die Berechnung mit Steuerklasse VI rechtens wäre und zu viel gezahlte Beiträge vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet werden.
            Wenn es überhaupt zu einem Erstattungsfall kommt. Immerhin hast Du Rente bezogen und evtl. auch Krankengeld (falls Du kein Beamter warst). Von der Rente wurde keine Steuer einbehalten und das Krankengeld steht unter Progressionsvorbehalt. Aber auch wenn es Besoldung und Versorgung sind - das ist nicht zwingend ein Erstattungsfall.

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              #7
              Wenn es überhaupt zu einem Erstattungsfall kommt.
              Was man bekanntlich in der Steuervorausberechnung sehen müsste. Da Erklärungspflicht besteht, spielt das aber keine Rolle
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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