Nach Krankheit bin ich altersgerecht pensioniert worden. Mein Urlaubsanspruch wurde abgegolten, jedoch nicht nach meiner "normalen" Steuerklasse IV, sondern nach Steuerklasse VI. Mein alter Arbeitgeber (Bezirksamt Reinickendorf) teilte mir mit, dass der Bezirk bei der Auszahlung der Urlaubsabgeltung nicht mehr als Hauptarbeitgeber fungierte (sondern die Pensionskasse) und somit die Berechnung mit Steuerklasse VI rechtens wäre und zu viel gezahlte Beiträge vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet werden.
Nach meiner Recherche jedoch gibt es keine "pauschale" Einteilung in Steuerklasse VI für die Abrechnung der Urlaubsabgeltung und es hätte in meinen Augen nach Steuerklasse IV im Sinne des § 39 EStG abgerechnet werden müssen. Ein Widerspruch hiergegen wurde jedoch abgewiesen, weshalb mir hier erfahrene Elster-Fachleute- oder User sicherlich sagen können, wo genau ich in welchem Formular diese einzelne Berechnung eintragen kann, zumal der Unterschied von SK IV zu SK IV knapp 1000.- € beträgt.
Nach meiner Recherche jedoch gibt es keine "pauschale" Einteilung in Steuerklasse VI für die Abrechnung der Urlaubsabgeltung und es hätte in meinen Augen nach Steuerklasse IV im Sinne des § 39 EStG abgerechnet werden müssen. Ein Widerspruch hiergegen wurde jedoch abgewiesen, weshalb mir hier erfahrene Elster-Fachleute- oder User sicherlich sagen können, wo genau ich in welchem Formular diese einzelne Berechnung eintragen kann, zumal der Unterschied von SK IV zu SK IV knapp 1000.- € beträgt.

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