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Trennungsentschädigung Fahrtkosten Beamte

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    Trennungsentschädigung Fahrtkosten Beamte

    Hallo zusammen,

    mir wurden als Referendar (Beamtenanwärter im Lehramt) im Rahmen der Trennungsentschädigung individuelle Fahrtkosten erstattet (30 Cent pro km), maximal jedoch 250 Euro im Monat. Wo bzw. in welcher Zeile muss man diese angeben?

    Vielen Dank !

    VG

    #2
    Zitat von anonym1212 Beitrag anzeigen
    mir wurden als Referendar (Beamtenanwärter im Lehramt) im Rahmen der Trennungsentschädigung individuelle Fahrtkosten erstattet (30 Cent pro km), maximal jedoch 250 Euro im Monat. Wo bzw. in welcher Zeile muss man diese angeben?
    Die anzugeben lohnt nur, wenn der Aufwand höher ist als die Erstattung vom Arbeitgeber. Und, sofern sie als Werbungskoten geltend gemacht werden, nur dann, wenn der jährliche Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € überschritten werd. Wenn Dein monatlicher Aufwand also höher die 250 € sind, dann könnte es sich lohnen.

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      #3
      Sorry, verstehe leider nicht, was du damit meinst. Ich bin zu dem Zeitpunkt täglich 75 km zur Schule gefahren, deswegen habe ich auch die Trennungsentschädigung bzw. Fahrtkosten bezahlt bekommen (aufgrund der Entfernung wurden auch jeden Monat die 250 Euro voll ausgeschöpft).

      Im Rahmen der Pendlerpauschale wollte ich die gefahrenen km nun angeben, aber ich muss doch auch angeben, was der Dienstherr mir bereits an Fahrtkosten erstattet hat, oder nicht?

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        #4
        Zitat von anonym1212 Beitrag anzeigen
        Im Rahmen der Pendlerpauschale wollte ich die gefahrenen km nun angeben, aber ich muss doch auch angeben, was der Dienstherr mir bereits an Fahrtkosten erstattet hat, oder nicht?
        So ist es! Wenn Du Trennungsgeld erhalten hast, dann handelt sich hierbei um Dienstreisen.
        Zuletzt geändert von Trekker; 10.11.2025, 17:01.

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          #5
          genau, wo muss ich dann diese bereits erstatteten Beträge angeben , in welcher Zeile in Elster?

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            #6
            15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

            Zeile 74

            Zuletzt geändert von Trekker; 10.11.2025, 17:10.

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              #7
              Hallo zusammen,

              mir wurden als Referendar (Beamtenanwärter im Lehramt) im Rahmen der Trennungsentschädigung (nach §3 TEVO) individuelle Fahrtkosten erstattet (30 Cent pro km), maximal jedoch 250 Euro im Monat.

              Wo bzw. in welcher Zeile in Elster muss man diese angeben? Da der monatliche Betrag nur 250 Euro betrug zu dem Zeitraum (ich aber viel mehr km gefahren bin), wollte ich nämlich zusätzlich die Pendlerpauschale anwenden. Irgendwie muss ich ja trotzdem den monatlichen Zuschuss, den ich bereits erhalten habe, angeben.

              Außerdem wollte ich fragen, ob es sich hierbei um einen steuerfreien Zuschuss handelt.

              Vielen Dank !

              VG​

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                #8
                Hab's mal zusammengeführt.

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