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Trennungsentschädigung Fahrtkosten Beamte

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    Trennungsentschädigung Fahrtkosten Beamte

    Hallo zusammen,

    mir wurden als Referendar (Beamtenanwärter im Lehramt) im Rahmen der Trennungsentschädigung individuelle Fahrtkosten erstattet (30 Cent pro km), maximal jedoch 250 Euro im Monat. Wo bzw. in welcher Zeile muss man diese angeben?

    Vielen Dank !

    VG

    #2
    Zitat von anonym1212 Beitrag anzeigen
    mir wurden als Referendar (Beamtenanwärter im Lehramt) im Rahmen der Trennungsentschädigung individuelle Fahrtkosten erstattet (30 Cent pro km), maximal jedoch 250 Euro im Monat. Wo bzw. in welcher Zeile muss man diese angeben?
    Die anzugeben lohnt nur, wenn der Aufwand höher ist als die Erstattung vom Arbeitgeber. Und, sofern sie als Werbungskoten geltend gemacht werden, nur dann, wenn der jährliche Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € überschritten werd. Wenn Dein monatlicher Aufwand also höher die 250 € sind, dann könnte es sich lohnen.

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      #3
      Sorry, verstehe leider nicht, was du damit meinst. Ich bin zu dem Zeitpunkt täglich 75 km zur Schule gefahren, deswegen habe ich auch die Trennungsentschädigung bzw. Fahrtkosten bezahlt bekommen (aufgrund der Entfernung wurden auch jeden Monat die 250 Euro voll ausgeschöpft).

      Im Rahmen der Pendlerpauschale wollte ich die gefahrenen km nun angeben, aber ich muss doch auch angeben, was der Dienstherr mir bereits an Fahrtkosten erstattet hat, oder nicht?

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        #4
        Zitat von anonym1212 Beitrag anzeigen
        Im Rahmen der Pendlerpauschale wollte ich die gefahrenen km nun angeben, aber ich muss doch auch angeben, was der Dienstherr mir bereits an Fahrtkosten erstattet hat, oder nicht?
        So ist es! Wenn Du Trennungsgeld erhalten hast, dann handelt sich hierbei um Dienstreisen.
        Zuletzt geändert von Trekker; 10.11.2025, 17:01.

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          #5
          genau, wo muss ich dann diese bereits erstatteten Beträge angeben , in welcher Zeile in Elster?

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            #6
            15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

            Zeile 74

            Zuletzt geändert von Trekker; 10.11.2025, 17:10.

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              #7
              Hallo zusammen,

              mir wurden als Referendar (Beamtenanwärter im Lehramt) im Rahmen der Trennungsentschädigung (nach §3 TEVO) individuelle Fahrtkosten erstattet (30 Cent pro km), maximal jedoch 250 Euro im Monat.

              Wo bzw. in welcher Zeile in Elster muss man diese angeben? Da der monatliche Betrag nur 250 Euro betrug zu dem Zeitraum (ich aber viel mehr km gefahren bin), wollte ich nämlich zusätzlich die Pendlerpauschale anwenden. Irgendwie muss ich ja trotzdem den monatlichen Zuschuss, den ich bereits erhalten habe, angeben.

              Außerdem wollte ich fragen, ob es sich hierbei um einen steuerfreien Zuschuss handelt.

              Vielen Dank !

              VG​

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                #8
                Hab's mal zusammengeführt.

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                  #9
                  Hallo zusammen,

                  mir wurden als Referendar (Beamtenanwärter im Lehramt) im Rahmen der Trennungsentschädigung (nach §3 TEVO) individuelle Fahrtkosten erstattet (30 Cent pro km), maximal jedoch 250 Euro im Monat.

                  Wo bzw. in welcher Zeile in Elster muss man diese angeben? Da der monatliche Betrag nur 250 Euro betrug zu dem Zeitraum (ich aber viel mehr km gefahren bin), wollte ich nämlich zusätzlich die Pendlerpauschale anwenden. Irgendwie muss ich ja trotzdem den monatlichen Zuschuss, den ich bereits erhalten habe, angeben.

                  Außerdem wollte ich fragen, ob es sich hierbei um einen steuerfreien Zuschuss handelt.

                  Vielen Dank !

                  VG​​

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                    #10
                    Trennungsgeld ist nach § 3 Nr..13 EStG steuerfrei und muss von den Werbungskosten abgezogen werden. Wo kommt drauf an, wo die Kosten geltend gemacht werden (Fahrten W-A, Dienstreisen, Doppelte Haushaltsführung...)
                    Zuletzt geändert von Kloebi; 17.11.2025, 10:30.

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                      #11
                      Okay, danke! Wo würden Sie das denn ansetzen? Vor allem unter der Berücksichtigung, dass ich aufgrund der enormen Entfernung dennoch die restlichen Fahrtkosten über die klassische Pendlerpauschale absetzen lassen möchte. Was würden Sie hier empfehlen?

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                        #12
                        Warum Sind Sie denn wohin gefahren? ErsteTätigkeitsstätte, Aus- oder Fortbildungseinrichtung, Abordnungsamt...?

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                          #13
                          Einmal in der Woche hatte ich am ZfsL mein Seminar (Das ZfsL ist rein rechtlich mein Hauptdienstort gewesen). Das ZfsL hat mich wiederum einer Schule zugeteilt, wo ich die meiste Zeit hingefahren bin (4 Mal die Woche).

                          Die Trennungsentschädigung wurde uns ausschließlich für die gefahrenen Km zu unserer Schule gezahlt, nicht für das ZfsL (primärer Diensort)! Jedoch war ich nur einmal in der Woche am ZfsL.

                          Ich blick da gar nicht mehr durch..

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                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Hab's mal zusammengeführt.
                            Jetzt auch ...

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                              #15
                              Zitat von anonym1212 Beitrag anzeigen
                              Ich blick da gar nicht mehr durch..
                              Kein Grund, um zum gleichen Thema Doppelthreads anzulegen.

                              Zum Thema: Für die Entfernungskilometer zum Hauptdienstort wird die Pendlerpauschale bzw. der KM-Satz geltend gemacht. Für die Fahrten zur Schule können die Dienstreisesätze geltend gemacht werden, wobei hier die Tennungsgeldentschädigung dagegen zu rechnen ist. Zustzlich ist zu beachten, dass im ersten Fall die Entfernungskilometerund im zweiten Fall die gefahrenen Km und pauschalen Tagegelder angesetzt werden​

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