nichtveranlagungsbescheinigung

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  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4334

    #16
    Der Irrtum ist für mich insofern nicht ganz nachvollziehbar, als in der voran gegangen Diskussion genau besprochen wurde, was zu tun ist, damit das FA künftig auf die Erklärung verzichtet. Und Nichtstun kam da nicht vor.

    Ansonsten werden beim Anlegen einer neuen Erklärung in Mein Elster die Daten aus der letzten Erklärung zur Übernahme angeboten, weiterhin werden die dem FA elektronisch vorliegenden Daten (wie die Rente) automatisch aktualisiert. Es müssen also nur noch die Daten händisch aktualisiert werden, die dem FA nicht vorliegen, z.b. außergewöhnliche Belastungen.

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    • hw2504
      Benutzer
      • 04.01.2017
      • 65

      #17
      ich habe die vorangegangenen beiträge wohl nicht richtig verstanden und mich deshalb für ,,nichtstun,, entschieden bzw aus meinem doch schon etwas älteren gehirn ,,verbannt,,
      wir werden also wohl oder übel die erklärung für 2025 abgeben müssen.
      kannst du mir bitte die von mir ,,verbannten,, hinweise und tips für mich zusammenfassen und erklären?
      gibt es event. schon eine möglichkeit dies später im elsterformular zu beantragen?

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4334

        #18
        Es wurde geraten, mit dem FA Kontakt aufzunehmen, ob dieses künftig auf die Abgabe der Erklärung verzichtet. Das kann per Post, Telefon oder per Sonstiger Nachricht über Mein Elster geschehen.

        Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46172

          #19
          Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.
          Meines Erachtens liegen auch die Voraussetzungen nicht vor. In einem anderen Thread hat hw2504 erklärt, dass mehrjährige Geldanlagen u. a.

          bei Banken im Ausland bestehen und 2024 Kapitalerträge von insgesamt über 2.000,00 € erzielt wurden. Da die im Ausland erzielten Kapitalerträge

          nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben, besteht ganz unabhängig von einer Erklärungspflicht nach § 56 EStDV die Verpflichtung, die

          im Ausland erzielten Kapitalerträge in Zeile 19 der Anlage KAP anzugeben. Das ergibt sich aus § 32d Abs. 3 EStG.

          https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-webanwendungen/mein-elster/461042-fehler-beim-ausfüllen-der-elsterformulare?p=461290#post461290
          Zuletzt geändert von Charlie24; 04.10.2026, 11:29.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4334

            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Meines Erachtens liegen auch die Voraussetzungen nicht vor. In einem anderen Thread hat hw2504 erklärt, dass mehrjährige Geldanlagen u. a.
            bei Banken im Ausland bestehen und 2024 Kapitalerträge von insgesamt über 2.000,00 € erzielt wurden.
            Ich habe mir die alten Threads nicht angeschaut. Bei diesem Sachverhalt mit ausländischen Kapitalerträgen sehe ich auch keine großen Chancen.

            Ich ging eher von dem Fall aus, dass die Einkünfte zwar oberhalb des Freibetrags, mit Behinderung, agB etc. das zvE aber absehbar darunter. So habe ich bei einer Person im Pflegeheim mit entsprechenden Eigenanteil zur Pflege erlebt, dass das FA von selbst im Bescheid geschrieben hat, dass sie keine weiteren Erklärungen mehr wollen. Aber Kapitalerträge können sich ändern, wohingegen Bewohner eines Pflegeheims dort selten wieder rauskommen.

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            • hw2504
              Benutzer
              • 04.01.2017
              • 65

              #21
              Bitte um Prüfung des künftigen Verzichts auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung
              Text
              diese nachricht/anfrage habe ich im elster online formular gesendet. dann erscheint das wohl nicht sinnvoll oder?

              Sehr geehrte Damen und Herren,
              für das Jahr 2025 wurden wir zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert. Diese Erklärung werden wir fristgerecht einreichen.
              Bereits für das Jahr 2024 ergab sich bei uns keine festzusetzende Einkommensteuer. Unsere Einkommensverhältnisse haben sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert.
              Wir bitten Sie daher um Prüfung, ob für künftige Veranlagungszeiträume auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichtet werden kann, solange sich unsere Einkommensverhältnisse nicht wesentlich ändern.
              Sollte weiterhin eine jährliche Abgabepflicht bestehen, bitten wir um eine kurze Mitteilung.
              Mit freundlichen Grüßen

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 46172

                #22
                So habe ich bei einer Person im Pflegeheim mit entsprechenden Eigenanteil zur Pflege erlebt, dass das FA von selbst im Bescheid geschrieben hat,
                dass sie keine weiteren Erklärungen mehr wollen
                Bei einer Angehörigen, die 2013 in ein Pflegeheim übersiedeln musste, damals mit Pflegestufe 2, wo sie 2019 auch verstorben ist, war das auch so, wobei deren.

                Finanzamt damals ein extra Schreiben geschickt hat. Bei einer anderen, die bis heute relativ gesund im eigenen Haus lebt, hat man mir sinngemäß gesagt:

                Die paar Minuten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung werden Sie ja wohl noch erübrigen können, was objektiv natürlich stimmt.

                hw2504 : Ich halte die Anfrage in eurem Fall nicht für sonderlich aussichtsreich. Wenn du sie ohnehin schon abgeschickt hat, kannst du uns ja über

                die Antwort des Finanzamts unterrichten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • multi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2018
                  • 4334

                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                  hw2504 : Ich halte die Anfrage in eurem Fall nicht für sonderlich aussichtsreich. Wenn du sie ohnehin schon abgeschickt hat, kannst du uns ja über
                  die Antwort des Finanzamts unterrichten.
                  Immerhin scheint es für Nachrichten über Mein Elster ja noch eine Ersatz-Tastatur zu geben, deren Shift-Taste nicht defekt ist.

                  Kommentar

                  • hw2504
                    Benutzer
                    • 04.01.2017
                    • 65

                    #24
                    Ersatz-Tastatur da hast du recht und das nervt auch älteren leuten
                    image.png

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                    • Hans53
                      Erfahrener Benutzer
                      • 28.10.2022
                      • 724

                      #25
                      Hallo hw2504,

                      nach nun fast einem Jahr können wir ja mal nachdenken, was es für Möglichkeiten gibt.
                      1.) Eine Nichtveranlagungsverfügung, das ist so quasi eine FA-interne Aktennotiz, dass bei dir nichts zu holen wäre und das FA auf eine Steuererklärung verzichtet.
                      2.) Eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die musst du alle drei Jahre beim FA beantragen, falls du keine weiteren Einkünfte hast.
                      3.) Du machst wie Millionen Andere auch, jährlich deine Einkommensteuererklärung. Wer schon mal eine gemacht hat ist dazu verpflichtet.

                      Wie du in '#15 selbst gemerkt hast, hilft "totstellen" hier gar nichts.
                      >>>erinnerung an die abgabe der steuerklärung,, mit androhung einer strafe bis zu 25.000€ bei nichtabgabe<<<

                      Du kannst ja mal die beiden ersten Begriffe googeln, vielleicht erscheint es dir dann etwas klarer.
                      Also schick deinen Brief ab, falls noch nicht geschehen - oder stelle einen Antrag auf 3. NVB.

                      Wir erwarten dann mit viel Interesse deinen Bericht über deine Erfahrungen.


                      Gruß - Hans

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 46172

                        #26
                        Wer schon mal eine gemacht hat ist dazu verpflichtet.
                        Wie kommst du jetzt darauf ? Das stimmt doch überhaupt nicht !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • Hans53
                          Erfahrener Benutzer
                          • 28.10.2022
                          • 724

                          #27
                          Hallo Charlie24 ,

                          Natürlich haben Leute mit StKl1 und 6, sowie Geringverdiener und welche unter dem Grundfreibetrag keine Abgabepflicht.

                          Ich dachte hier an eine freiwillige Abgabe, z.B. wenn sich einer was zurückholen will, dass der dann danach ein paar Jahre lang abgeben muss!?
                          Gab's da nicht mal was oder lieg ich da so daneben?

                          Gruß - Hans

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 46172

                            #28
                            Gab's da nicht mal was oder lieg ich da so daneben?
                            Nein, es gibt nur § 46 EStG für Arbeitnehmer und allgemein § 56 EStDV



                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • Hans53
                              Erfahrener Benutzer
                              • 28.10.2022
                              • 724

                              #29
                              Danke Charlie für die ergiebigen Hinweise.

                              Gruß - Hans

                              Kommentar

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