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Abfindung nach Fünftelregel richtig eintragen

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    Abfindung nach Fünftelregel richtig eintragen

    Ich habe Anfang 2025 eine Abfindung erhalten, die nicht mehr nach der Fünftelregel versteuert wurde, sondern erst einmal voll.

    Das Geld will ich mir mit der Steuererklärung Anfang 2026 zurückholen. Habe vielfach gelesen, dass man die Abfindungssumme in Zeile 17 der Anlage N unter "Arbeitslohn für mehrere Jahre..." eintragen soll. Aber auch abweichende Angaben (Zeile 18, Zeile 19) und nun bin ich etwas verwirrt..

    Immer wieder lese ich auch, dass man dem FA explizit schreiben muss, dass man eine Fünftelregel-Anwendung wünscht. Ist das korrekt? Oder reicht ein Eintrag in Zeile 17 (?) aus?
    Ich möchte hier keinen Fehler machen, das es sich um große Summen handelt.​

    #2
    Die Formulare für das Jahr 2025 werden erst am 1. Januar 2026 freigeschaltet. Es könnte bei den Zeilennummern der Anlage N durchaus Änderungen geben,

    nachdem die ermäßigte Besteuerung bei der Lohnsteuer nicht mehr zulässig ist. Ein kommerzielles Steuerprogramm für 2025 werde ich erst im Dezember kaufen,

    erst da weiß ich, wie die Anlage N für 2025 aussieht. Die Steuermäßigung wird über die Eintragung der Abfindung in der Anlage N beantragt, mehr ist da nicht zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ah, o.k., danke!
      Ich hatte mein Steuerprogramm vor 2 Tagen bekommen und das trägt es automatisch in Zeile 17 ein. Dann warte ich noch ein Weilchen.
      Aber, wenn man da nichts falsch machen kann, ist das schon beruhigend!

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        #4
        Ich hatte mein Steuerprogramm vor 2 Tagen bekommen und das trägt es automatisch in Zeile 17 ein.
        Sollte stimmen. Ich bin die Änderungen bei der Lohnsteuerbescheinigung für 2025 vorhin durchgegangen, es sind zwar einige Nummern unbesetzt,

        aber das dürfte sich erst ab Zeile 18 der Anlage N auswirken.

        Dann warte ich noch ein Weilchen.
        Das wirst du sowieso müssen. Die Finanzämter starten die Bearbeitung des Jahres 2025 nicht vor Anfang März 2026.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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