Ich habe Anfang 2025 eine Abfindung erhalten, die nicht mehr nach der Fünftelregel versteuert wurde, sondern erst einmal voll.
Das Geld will ich mir mit der Steuererklärung Anfang 2026 zurückholen. Habe vielfach gelesen, dass man die Abfindungssumme in Zeile 17 der Anlage N unter "Arbeitslohn für mehrere Jahre..." eintragen soll. Aber auch abweichende Angaben (Zeile 18, Zeile 19) und nun bin ich etwas verwirrt..
Immer wieder lese ich auch, dass man dem FA explizit schreiben muss, dass man eine Fünftelregel-Anwendung wünscht. Ist das korrekt? Oder reicht ein Eintrag in Zeile 17 (?) aus?
Ich möchte hier keinen Fehler machen, das es sich um große Summen handelt.
Das Geld will ich mir mit der Steuererklärung Anfang 2026 zurückholen. Habe vielfach gelesen, dass man die Abfindungssumme in Zeile 17 der Anlage N unter "Arbeitslohn für mehrere Jahre..." eintragen soll. Aber auch abweichende Angaben (Zeile 18, Zeile 19) und nun bin ich etwas verwirrt..
Immer wieder lese ich auch, dass man dem FA explizit schreiben muss, dass man eine Fünftelregel-Anwendung wünscht. Ist das korrekt? Oder reicht ein Eintrag in Zeile 17 (?) aus?
Ich möchte hier keinen Fehler machen, das es sich um große Summen handelt.

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