Hello zusammen,
ich habe mich hier schon durchgewühlt aber nicht das korrekt zur EÜR Berechnung bezüglich des Gewinns gelesen.
Ich verstehe, dass die vereinnahmte USt in der EÜR den Gewinn erhöht, wenn ich sie nicht im gleichen Jahr abgeführt habe. Wenn ich sie dann im kommenden Jahr abführe mindere ich dort dann meinen Gewinn wodurch sich ein Nullsummenspiel ergibt.
Allerdings berechne ich mit dem in der EÜR als Einzelunternehmer ja auch mein GwSt und Einkommenssteuer.
Mein Problem Problem ist jetzt, dass ich die USt in einem Jahr abführe in dem ich unter dem GwSt Freibetrag liege. Damit ist sie ja kein Nullsummenspiel mehr, da ich vorher ca 2000€ GwSt mehr gezahlt habe, sie aber jetzt nicht zurück bekomme da ich eh bei 0 € GwSt lande oder? Muss ich das Minus dann einfach in kauf nehmen oder gibt es da eine Möglichkeit den Gewinn im Vorjahr doch noch zu mindern, da es sich ja nur um abzuführende USt handelt?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Rückmeldung.
ich habe mich hier schon durchgewühlt aber nicht das korrekt zur EÜR Berechnung bezüglich des Gewinns gelesen.
Ich verstehe, dass die vereinnahmte USt in der EÜR den Gewinn erhöht, wenn ich sie nicht im gleichen Jahr abgeführt habe. Wenn ich sie dann im kommenden Jahr abführe mindere ich dort dann meinen Gewinn wodurch sich ein Nullsummenspiel ergibt.
Allerdings berechne ich mit dem in der EÜR als Einzelunternehmer ja auch mein GwSt und Einkommenssteuer.
Mein Problem Problem ist jetzt, dass ich die USt in einem Jahr abführe in dem ich unter dem GwSt Freibetrag liege. Damit ist sie ja kein Nullsummenspiel mehr, da ich vorher ca 2000€ GwSt mehr gezahlt habe, sie aber jetzt nicht zurück bekomme da ich eh bei 0 € GwSt lande oder? Muss ich das Minus dann einfach in kauf nehmen oder gibt es da eine Möglichkeit den Gewinn im Vorjahr doch noch zu mindern, da es sich ja nur um abzuführende USt handelt?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Rückmeldung.

In der Anleitung zur EÜR 2025, Zeile 67, steht's sogar::
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