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Einwilligung elektronische Bekanntgabe 371015061 Einwilligungserklärung gescheitert

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    Einwilligung elektronische Bekanntgabe 371015061 Einwilligungserklärung gescheitert

    Guten Tag,
    für meine Steuer-Nr. 42/2xx/xxxxx in Hamburg (Einzelperson) und meine Ident-Nr. xx xxx xxx xxx möchte ich gerne alle Bescheide und sonstige Schreiben per Elster erhalten.
    Leider bekomme ich beim Absenden des Antrags in Elster folgende Fehlermeldung, die mir unerklärlich ist.
    Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe - 371015061: Die Anlage der Einwilligungserklärung ist gescheitert
    Wer kann helfen?
    Vielen Dank
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    #2
    Die elektronische Bekanntgabe soll ja zum zum 01.01.26 von dem aktuellen "auf Antrag" auf "grundsätzlich solange man nicht widerspricht" umgebaut werden.
    Ich könnte mir denken, dass dementsprechend bereits Arbeiten am Programm vorgenommen werden und daher ggf. derzeit keine Anträge mehr verarbeitet werden können.
    Ist aber nur reiner Spekulatius meinerseits ohne jegliche Faktenkenntnis.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Ist aber nur reiner Spekulatius meinerseits ohne jegliche Faktenkenntnis.
      So ist es ! Anpassungen sind erst für Ende März 2026 geplant, eventuell wird es sogar noch später.

      Zu der Fehlermeldung kann ich leider auch nichts sagen, vielleicht kann die ELSTER-Hotline helfen.

      Als neues Forumsmitglied möchte ich erst mal ein freundliches Hallo in die Runde rufen! Der § 122a AO in der Neufassung ab 01.01.2026 sieht vor, dass Verwaltungsakte zum Abruf bereit gestellt werden (können), außer der Empfänger hat die postalische Bekanntgabe beantragt. Das "können" bezieht sich meinem Verständnis
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Oder es handelt sich um ein altes Zertifikat auf Steuernummernbasis. Braucht man nicht auch dafür ein ID-Nummern-Zertifikat?

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          #5
          Braucht man nicht auch dafür ein ID-Nummern-Zertifikat?
          Das ist anzunehmen. Allerdings ist es bei anderen Features so, dass die bei einem veralteten Zertifikat gar nicht aufgerufen werden können.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            gar nicht aufgerufen werden können.
            Habe ich auch so gelesen, dass manche Formulare dann gar nicht angezeigt werden.

            Gruß - Hans

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