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Widerspruch gegen elektronischen Bescheid

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    #16
    Nach meinen Informationen ist dieses Thema bei den Finanzämtern (zumindest in Hessen) derzeit noch nicht technisch umgesetzt. Bereits eingegangene Widersprüche liegen daher auf Halde.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #17
      Die Programmierung für die Widerspruchsmöglichkeit soll nicht vor März 2026 erfolgen. Bis dahin bleibt alles wie bisher.

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        #18
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Die Programmierung für die Widerspruchsmöglichkeit soll nicht vor März 2026 erfolgen. Bis dahin bleibt alles wie bisher.
        Und noch ergänzend, bevor allgemeine Panik ausbricht, zur Konkretisierung von "bis dahin bleibt alles wie bisher" die Aussage: "Vorher wird aber auch noch keine digitale Bekanntgabe ohne Einwilligung/Vollmacht erfolgen (auch wenn es lt. Gesetz möglich wäre und es so in den Medien steht)."

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          #19
          Vielen Dank für die Aufklärung!

          Interessant wäre noch zu wissen, woher diese Aussagen stammen.

          Und, ob der Steuerzahler in irgendeiner Form darüber informiert wird, oder dann eben ab März täglich Elster aufrufen muss, um nachzuprüfen, ob es schon so weit ist und er seine Steuererklärung unbesorgt abgeben kann. Sorry für den Sarkasmus.

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            #20
            Interessant wäre noch zu wissen, woher diese Aussagen stammen.​
            Das sind Informationen aus dem Entwicklerbereich, die in aller Regel belastbar sind. Manchmal verschiebt sich die Umsetzung noch weiter

            in die Zukunft als geplant, die Gefahr sehe ich hier aber nicht. Wie in meinem Beitrag '#14 erhofft, wird der bisherige Bereich Einwilligung zur

            elektronischen Bekanntgabe genutzt, der allerdings umbenannt werden muss. Das Portalrelease März 2026 ist nach meiner Erfahrung in der

            letzten Märzwoche zu erwarten, das genaue Datum kann man Anfang Januar 2026 hier nachlesen, geplant ist der 25.03.2026:

            Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 19:06.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Hallo Charlie24 !

              Da steht aber doch nur, wann welches Formular bereitgestellt wird - und betrifft auch nur die Vergangenheit - und ein Formular "Widerspruch gegen ..." taucht da nicht auf ...

              Das sind Informationen aus dem Entwicklerbereich
              mmmhhh - wie war das noch mit dem Berliner Flughafen ... die "Entwickler/Architekten/Ingenieure" und vor allem die Politiker sagten ständig - aber ständig wurde nix draus ... !?

              und sogar mein vielgelobtes und geliebtes "THE LÄND" bekommt das mit den Fertigstellungsterminen bei Stuttgart 21 auch nicht auf die Reihe ... !?

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                #22
                Da steht aber doch nur, wann welches Formular bereitgestellt wird - und betrifft auch nur die Vergangenheit - und ein Formular "Widerspruch gegen ..." taucht da nicht auf ...
                Das betrifft im Moment zwar die Vergangenheit, aber im Januar 2026 wird das Datum der Märzfreischaltungen angekündigt und an diesem Tag werden auch

                die anderen für dieses Portalrelease geplanten Änderungen wirksam. Solange die dauerhafte postalische Bekanntgabe nicht im Portal beantragt werden kann,

                bleibt alles wie bisher.

                Es kann durchaus sein, dass die Finanzverwaltung die elektronische Bekanntgabe im Jahr 2026 auf die Steuerpflichtigen beschränkt, die selbst eingewilligt

                oder eine entsprechende Vollmacht erteilt haben. Dann hat jeder genug Zeit, sich zu überlegen, wie er es zukünftig gerne hätte.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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