Ich bin erst gestern über so einen Bericht gestolpert.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Widerspruch gegen elektronischen Bescheid
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Charlie24 !
Hier wurde "einfach schnell schnell" was von dpa abgeschreiben, ein ordentlicher Link dorthin wird nicht gesetzt, am Ende des Artikels wird nur ziemlich nichtssagend geschrieben:
"Verwendete Quellen- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa"
Im Artikel enthaltene falsche Aussagen:
"Nur Steuerzahler, die weiterhin eine Papierzustellung wünschen, müssen aktiv widersprechen, direkt im Elster-Portal unter "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe"."
--> die haben wohl die Test-Version auf'm Schirm ... !?
"Das Finanzamt erfährt jedoch nicht automatisch, dass jemand keinen Internetzugang ..."
--> natürlich weiß das Finanzamt, ob ein Stpfl. ein Elster-Konto hat - das Finanzamt interessiert sich deshalb nicht für den Internetzugang des Stpfl.!
"Betroffene Steuerzahler müssen selbst aktiv werden und die sogenannte Härtefallregelung beantragen."
--> ein neuer Begriff, den ich in diesem Zusammenhang bisher noch nie gelesen habe - "Erfindungsreichtum" ? - warum bleiben die nicht schlicht und einfach bei "Widerspruch-Regelung", anstatt einen neuen und m.E. falschen Begriff rauszuhauen?
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