Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Widerspruch gegen elektronischen Bescheid

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Widerspruch gegen elektronischen Bescheid

    Als neues Forumsmitglied möchte ich erst mal ein freundliches Hallo in die Runde rufen!

    Der § 122a AO in der Neufassung ab 01.01.2026 sieht vor, dass Verwaltungsakte zum Abruf bereit gestellt werden (können), außer der Empfänger hat die postalische Bekanntgabe beantragt.

    Das "können" bezieht sich meinem Verständnis nach darauf, dass der Finanzbehörde die technischen Voraussetzungen dafür zur Verfügung stehen, das heißt, bis dahin werden weiterhin Papierbescheide verschickt und sobald es technisch möglich ist, wird der Bescheid automatisch zum Abruf bereit gestellt werden. Das dürfte eventuell hier früher und dort später der Fall sein.

    Es bedeutet jedenfalls, dass der Empfänger von sich aus aktiv werden muss, um weiterhin postalische Bescheide zu erhalten. Wo kann ich das in Elster beantragen? Bisher besteht nur die Möglichkeit, die elektronische Bekanntgabe zu beantragen, weiß man, ob das umgekehrt noch kurzfristig ins System eingepflegt wird?

    Vielen Dank vom Mäusebussard

    #2
    Noch nicht, du musst dich, wie Alle, bis das programmiert ist, gedulden. Vor dem 01.01.2026 ist ja auch kein Widerspruch nötig.

    Kommentar


      #3
      Ja, aber viel Zeit bis dahin ist nicht mehr und ein Widerspruch wirkt nur für die Zukunft. Leider bekommt man nirgends Informationen darüber, ob und bis wann das umgesetzt wird. Und die Sachbearbeiter in den Finanzämtern wissen darüber leider auch nichts. Die bearbeiten ihre Fälle und das wars, die haben keinen Einfluss auf die Versandoptionen (wurde mir so gesagt) und verweisen darauf, den Widerspruch über Elster einzulegen.

      Kommentar


        #4
        Bis Silvester wird es schon werden, mit der elektronischen Widerspruchsmöglichkeit. Vorher kommen keine elektronischen Bescheide, wenn man das nicht ausdrücklich will. Danach erst ist es umgekehrt. Wobei, wenn bei einer Direktbank der Kontoauszug und die Steuerbescheinigung genauso in den Account eingestellt werden, wieso soll das beim Steuerbescheid nicht auch klappen.

        Kommentar


          #5

          11.11.2025

          ...
          grafik.png

          Kommentar


            #6
            Direkt ueber dem Auszug von dem Link des Uwe64 steht geschrieben, dass man ein Widerspruch formlos beim Finanzamt ausueben kann/muss. Das kann man auch ueber Elster in Form einer sonstige Nachricht an das Finanzamt schicken. Ist doch einfach, oder?

            grafik.png
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar


              #7
              Hallo!

              Ins Gesetz geschrieben wurde diese Änderung m.W. mit dem "Bürokratieentlastungsgesetz IV" - das wurde im Herbst 2024 (!) veröffentlicht ...

              Jeder kann die 2026er Version des § 122a AO lesen - ist durchaus sinnvoll, weil der Gesetzestext gleich zu Beginn wie folgt lautet:

              (1) (Satz 1) Verwaltungsakte können ...

              (1) (Satz 2) Mittels Bereitstellung soll insbesondere bekannt gegeben werden ...

              und nu?

              Kommentar


                #8
                ich hab jetzt mal recherchiert - und nichts von der Finanzverwaltung gefunden, ob das jetzt kommt oder nicht ...

                Nachricht von der Elster-Software-Schmiede, dass die Kachel "Antrag auf elektronischen Bescheid" geändert wird auf "Widerspruch ..." ? Fehlanzeige !

                Info vom BMF ? Fehlanzeige !

                Info aus dem Hause dieses neuen dollen superdupen "Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung" ? Fehlanzeige !

                Wenn jemand doch was findet - ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - nach dem Motto: Nie Hoffnung aufgeben - die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt !​
                Zuletzt geändert von Uwe64; 14.11.2025, 17:10.

                Kommentar


                  #9
                  das Internet quillt über von Artikeln, die alle aus "soll" und "kann" ein "wird definitiv zum 01.01.2026 kommen" machen !?

                  jedoch habe ich nirgends einen Verweis / Link zu einer offiziellen Seite gefunden, die bestätigt, dass die deutsche Finanzverwaltung zum 01.01.2026 vom "soll-kann" auf "muss" tatsächlich umsteigt ... !?

                  Kommentar


                    #10
                    ach ja, das ganze läuft bekanntlich unter "Bürokratieentlastungsgesetz IV" ...

                    und jetzt müssen die Finanzbeamten doch tatsächlich "händisch" die Widerspruchs-Eingänge verwalten - also alle Posteingänge prüfen für:
                    - Briefpost,
                    - manchmal gibt's sogar noch Faxe,
                    - normale Mails,
                    - manchmal gibt's deMails,
                    - Kontaktformular der Finanzämter
                    - Elster-Nachricht mit Anmeldung
                    - Elster-Nachricht ohne Anmeldung, deren gibt es zwei zur freien Auswahl:
                    --- https://www.elster.de/eportal/wizard...icht-1/eingabe
                    --- https://www.elster.de/eportal/wizard...icht-4/eingabe

                    ich seh nix von wegen "digitaler Widerspruch wird von der Finanzverwaltung vollautomatisch verwarbeitet" ...

                    Leute, so wird das nix mit von wegen "Bürokratie-Entlastung" - das ist ein "Bürokratie-Irrsinn" !

                    Kommentar


                      #11
                      und wir "user" müssen immer auch noch zusätzlich im Briefkasten nachsehen, weil immer noch nicht alle Bescheide über Elster versendet werden können ... !?

                      immerhin haben wir es da einfacher als die armen Finanzbeamten: wir müssen ja nur zwei Posteingänge prüfen, die auf'm Amt bis zu sagenhaften 8 !

                      ist das Fortschritt, ist das Bürokratie-Entlastung ?

                      Kommentar


                        #12
                        Vielen Dank allerseits für die rege Beteiligung!

                        Nun, leider lauten die Antworten auf die Frage, ob der Bescheid ab dem 01.01. elektronisch bereit gestellt wird, völlig unterschiedlich von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter und von Finanzamt zu Finanzamt.

                        Von "aber selbstverständlich, wir müssen ja Papier sparen" zu "wir bearbeiten hier nur die Erklärung, wie das verschickt wird, das wissen wir nicht" ist so ziemlich alles dabei.

                        Auf eine formlose schriftliche Beantragung der weiterhin postalischen Zustellung kam in einem Fall ein Brief mit dem Hinweis, dass dies möglich sei aber über Elster beantragt werden müsse, um wirksam zu sein. Man solle im Elster Zugang unter "Allgemeine Angaben" den Punkt "Bescheiddatenübermittlung erwünscht" mit "Nein" ausfüllen.

                        Abgesehen davon, dass ich eine solche Menüführung nicht finden kann (???), hört sich das für mich auch so an, als dass hier BescheidDATENübermittlung mit Bekanntgabe von Verwaltungsakten verwechselt oder gleich gestellt wird, was wohlweislich einen enormen Unterschied macht.......

                        In der Praxis scheint diese Möglichkeit des formlosen Widerrufs also nicht wirklich zu funktionieren.

                        Ich möchte anmerken, dass es mir in diesem Thema nicht nur um den Steuerbescheid geht, das wäre gegebenenfalls ja noch irgendwie überschaubar. Aber die Neuregelung betrifft alle Verwaltungsakte, das heißt, es werden unter Umständen auch Schreiben bekannt gegeben, mit denen ein Steuerpflichtiger jetzt nicht unbedingt rechnen muss. Wenn die Benachrichtigung darüber dann an z. B. eine nicht mehr gültige E-Mailadresse, eine Adresse, die nicht regelmäßig abgerufen wird, etc. gesendet wird, dann wird es eng. Und nicht jeder Steuerzahler ist kaufmännisch so eingerichtet, dass er diese Dinge ständig im Blick hat.

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo Mäusebussard !

                          Ich nutze ein Organisations-Zertifikat

                          - und genauso wie Sie habe ich nirgends "Allgemeine Angaben" gefunden ...

                          - gefunden dagegen habe ich unter "Formulare und Leistungen" die Kachel "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe", aber dort wiederum gibt es im Formular keinen Punkt "Bescheiddatenübermittlung erwünscht" mit der Häkchen-Möglichkeit "Nein" ...

                          Es bleibt nur ein ganz großes "?" ....

                          Ich glaube, der einzig kompetente Ansprechpartner beim Finanzamt, von dem Sie eine "definitive" Antwort bekommen können - wenn es denn schon eine gibt - wäre der "Elster-Beauftragte" !

                          Kommentar


                            #14
                            ... von dem Sie eine "definitive" Antwort bekommen können - wenn es denn schon eine gibt - wäre der "Elster-Beauftragte" !
                            Ich rate dazu, einfach bis Anfang 2026 abzuwarten. Das Thema ist bekanntlich nur für Steuerpflichtige relevant, die elektronisch übermitteln.

                            Irgendeine Möglichkeit zum Widerspruch wird sicher geschaffen werden, aber wo das in Mein ELSTER platziert wird, weiß man jetzt noch nicht.

                            Bisher erhalten bekanntlich nur die Steuerpflichtigen ihre verbindlichen Steuerbescheide zum Abruf bereitgestellt, die aktiv eingewilligt haben.

                            Es wäre zwar logisch, dass auch der Widerspruch in diesem Bereich platziert würde, aber bei Mein ELSTER läuft nicht immer alles so, wie

                            man das erwarten würde.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo an alle Interessierte!

                              Auskunft einer Elster-Beauftragten eines Finanzamtes in BW:

                              1. Anfang Dezember soll ein Elster-Update kommen - sie weiß nicht, was da an Neuerungen drin sind - sie geht davon aus ("hofft" ???), da wird die "Widerspruchslösung" drin sein ...

                              2. Irgendwann einige Tage später (echte Spitzenklasse !), nach dem Ausspielen der neuen Software, ohne Ankündigungs-Info, was drinsteckt, kommt die Fortbildung der Elster-Beauftragen ...

                              Was soll man dazu noch sagen?

                              *****
                              Aber ich habe auch noch eine neue Info erhalten:

                              Ein Elster-Anwender, der Probleme bei der Elster-Registrierung hat, kann in BW die ZIA (Zentrale Informations- und Annahmestelle) anrufen, dort einen Elster-Registrierungs-Termin vereinbaren, und die helfen dann "vor Ort" - ob die das am eigenen Finanzamts-PC machen, wenn man das Zertifikat oder die ElsterSecureApp oder den Stick dabei hat, oder ob man seinen Laptop mitbringen muss, ist mir nicht bekannt !

                              tja, die "Praktiker" haben es zwischenzeitlich kapiert, dass nicht jeder Bürger in Deutschland "digital kann und will" und bieten die "vor-Ort-Registrierung" an - unsere "Theoretiker" und "Transformations-Ideologen" in Politik und oberste Verwaltung dagegen schweben irgendwo weit weg und oberhalb der Menschen und der Realität ...

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X