Als neues Forumsmitglied möchte ich erst mal ein freundliches Hallo in die Runde rufen!
Der § 122a AO in der Neufassung ab 01.01.2026 sieht vor, dass Verwaltungsakte zum Abruf bereit gestellt werden (können), außer der Empfänger hat die postalische Bekanntgabe beantragt.
Das "können" bezieht sich meinem Verständnis nach darauf, dass der Finanzbehörde die technischen Voraussetzungen dafür zur Verfügung stehen, das heißt, bis dahin werden weiterhin Papierbescheide verschickt und sobald es technisch möglich ist, wird der Bescheid automatisch zum Abruf bereit gestellt werden. Das dürfte eventuell hier früher und dort später der Fall sein.
Es bedeutet jedenfalls, dass der Empfänger von sich aus aktiv werden muss, um weiterhin postalische Bescheide zu erhalten. Wo kann ich das in Elster beantragen? Bisher besteht nur die Möglichkeit, die elektronische Bekanntgabe zu beantragen, weiß man, ob das umgekehrt noch kurzfristig ins System eingepflegt wird?
Vielen Dank vom Mäusebussard
Der § 122a AO in der Neufassung ab 01.01.2026 sieht vor, dass Verwaltungsakte zum Abruf bereit gestellt werden (können), außer der Empfänger hat die postalische Bekanntgabe beantragt.
Das "können" bezieht sich meinem Verständnis nach darauf, dass der Finanzbehörde die technischen Voraussetzungen dafür zur Verfügung stehen, das heißt, bis dahin werden weiterhin Papierbescheide verschickt und sobald es technisch möglich ist, wird der Bescheid automatisch zum Abruf bereit gestellt werden. Das dürfte eventuell hier früher und dort später der Fall sein.
Es bedeutet jedenfalls, dass der Empfänger von sich aus aktiv werden muss, um weiterhin postalische Bescheide zu erhalten. Wo kann ich das in Elster beantragen? Bisher besteht nur die Möglichkeit, die elektronische Bekanntgabe zu beantragen, weiß man, ob das umgekehrt noch kurzfristig ins System eingepflegt wird?
Vielen Dank vom Mäusebussard

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