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Widerspruch gegen elektronischen Bescheid

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    Widerspruch gegen elektronischen Bescheid

    Als neues Forumsmitglied möchte ich erst mal ein freundliches Hallo in die Runde rufen!

    Der § 122a AO in der Neufassung ab 01.01.2026 sieht vor, dass Verwaltungsakte zum Abruf bereit gestellt werden (können), außer der Empfänger hat die postalische Bekanntgabe beantragt.

    Das "können" bezieht sich meinem Verständnis nach darauf, dass der Finanzbehörde die technischen Voraussetzungen dafür zur Verfügung stehen, das heißt, bis dahin werden weiterhin Papierbescheide verschickt und sobald es technisch möglich ist, wird der Bescheid automatisch zum Abruf bereit gestellt werden. Das dürfte eventuell hier früher und dort später der Fall sein.

    Es bedeutet jedenfalls, dass der Empfänger von sich aus aktiv werden muss, um weiterhin postalische Bescheide zu erhalten. Wo kann ich das in Elster beantragen? Bisher besteht nur die Möglichkeit, die elektronische Bekanntgabe zu beantragen, weiß man, ob das umgekehrt noch kurzfristig ins System eingepflegt wird?

    Vielen Dank vom Mäusebussard

    #2
    Noch nicht, du musst dich, wie Alle, bis das programmiert ist, gedulden. Vor dem 01.01.2026 ist ja auch kein Widerspruch nötig.

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      #3
      Ja, aber viel Zeit bis dahin ist nicht mehr und ein Widerspruch wirkt nur für die Zukunft. Leider bekommt man nirgends Informationen darüber, ob und bis wann das umgesetzt wird. Und die Sachbearbeiter in den Finanzämtern wissen darüber leider auch nichts. Die bearbeiten ihre Fälle und das wars, die haben keinen Einfluss auf die Versandoptionen (wurde mir so gesagt) und verweisen darauf, den Widerspruch über Elster einzulegen.

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        #4
        Bis Silvester wird es schon werden, mit der elektronischen Widerspruchsmöglichkeit. Vorher kommen keine elektronischen Bescheide, wenn man das nicht ausdrücklich will. Danach erst ist es umgekehrt. Wobei, wenn bei einer Direktbank der Kontoauszug und die Steuerbescheinigung genauso in den Account eingestellt werden, wieso soll das beim Steuerbescheid nicht auch klappen.

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          #5

          11.11.2025

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            #6
            Direkt ueber dem Auszug von dem Link des Uwe64 steht geschrieben, dass man ein Widerspruch formlos beim Finanzamt ausueben kann/muss. Das kann man auch ueber Elster in Form einer sonstige Nachricht an das Finanzamt schicken. Ist doch einfach, oder?

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            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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