Nach meinen Informationen ist dieses Thema bei den Finanzämtern (zumindest in Hessen) derzeit noch nicht technisch umgesetzt. Bereits eingegangene Widersprüche liegen daher auf Halde.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Widerspruch gegen elektronischen Bescheid
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Und noch ergänzend, bevor allgemeine Panik ausbricht, zur Konkretisierung von "bis dahin bleibt alles wie bisher" die Aussage: "Vorher wird aber auch noch keine digitale Bekanntgabe ohne Einwilligung/Vollmacht erfolgen (auch wenn es lt. Gesetz möglich wäre und es so in den Medien steht)."Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenDie Programmierung für die Widerspruchsmöglichkeit soll nicht vor März 2026 erfolgen. Bis dahin bleibt alles wie bisher.
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Vielen Dank für die Aufklärung!
Interessant wäre noch zu wissen, woher diese Aussagen stammen.
Und, ob der Steuerzahler in irgendeiner Form darüber informiert wird, oder dann eben ab März täglich Elster aufrufen muss, um nachzuprüfen, ob es schon so weit ist und er seine Steuererklärung unbesorgt abgeben kann. Sorry für den Sarkasmus.
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Das sind Informationen aus dem Entwicklerbereich, die in aller Regel belastbar sind. Manchmal verschiebt sich die Umsetzung noch weiterInteressant wäre noch zu wissen, woher diese Aussagen stammen.
in die Zukunft als geplant, die Gefahr sehe ich hier aber nicht. Wie in meinem Beitrag '#14 erhofft, wird der bisherige Bereich Einwilligung zur
elektronischen Bekanntgabe genutzt, der allerdings umbenannt werden muss. Das Portalrelease März 2026 ist nach meiner Erfahrung in der
letzten Märzwoche zu erwarten, das genaue Datum kann man Anfang Januar 2026 hier nachlesen, geplant ist der 25.03.2026:
Zuletzt geändert von Charlie24; 20.11.2025, 19:06.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Charlie24 !
Da steht aber doch nur, wann welches Formular bereitgestellt wird - und betrifft auch nur die Vergangenheit - und ein Formular "Widerspruch gegen ..." taucht da nicht auf ...
mmmhhh - wie war das noch mit dem Berliner Flughafen ... die "Entwickler/Architekten/Ingenieure" und vor allem die Politiker sagten ständig - aber ständig wurde nix draus ... !?Das sind Informationen aus dem Entwicklerbereich
und sogar mein vielgelobtes und geliebtes "THE LÄND" bekommt das mit den Fertigstellungsterminen bei Stuttgart 21 auch nicht auf die Reihe ... !?
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Das betrifft im Moment zwar die Vergangenheit, aber im Januar 2026 wird das Datum der Märzfreischaltungen angekündigt und an diesem Tag werden auchDa steht aber doch nur, wann welches Formular bereitgestellt wird - und betrifft auch nur die Vergangenheit - und ein Formular "Widerspruch gegen ..." taucht da nicht auf ...
die anderen für dieses Portalrelease geplanten Änderungen wirksam. Solange die dauerhafte postalische Bekanntgabe nicht im Portal beantragt werden kann,
bleibt alles wie bisher.
Es kann durchaus sein, dass die Finanzverwaltung die elektronische Bekanntgabe im Jahr 2026 auf die Steuerpflichtigen beschränkt, die selbst eingewilligt
oder eine entsprechende Vollmacht erteilt haben. Dann hat jeder genug Zeit, sich zu überlegen, wie er es zukünftig gerne hätte.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Auf einer Fortbildung wurde erwähnt, dass in einer der derzeitigen Steuergesetzgebungsverfahren beabsichtigt sei die Wirksamkeit der Neufassung des § 122a AO um ein Jahr zu verschieben. Auf die Schnelle habe ich dazu allerdings nichts gefunden in dem Wirrwarr von mehreren Gesetzesbeschlüssen von Regierung, Bundestag, Gegenäußerungen des Bundesrats und Finanzausschüssen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Guten Morgen Picard777!
Was war denn das für eine "Fortbildung", auf der so was "Mistiges" erzählt wurde?beabsichtigt sei die Wirksamkeit der Neufassung des § 122a AO um ein Jahr zu verschieben
Können heute selbst "Vortragende zu Steuerthemen" Gesetzestexte nicht mehr lesen - lassen die die saublöde KI Ihre Vorträge entwerfen?
Da steht nämlich, siehe hier https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122a.html :
"(1) Verwaltungsakte können dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie nach § 87a Absatz 8 zum Datenabruf bereitgestellt werden. Mittels Bereitstellung soll insbesondere bekannt gegeben werden, wenn"
Der Gesetzestext ist von unseren Politikern - die in diesem Fall schon eine fast unheimliche weise Vorraussicht haben walten lassen - "schwebend wirksam/unwirksam" ausformuliert worden - der neue Gesetzestext kann wie 2024 geplant zum 1.1.2026 gültig werden, weil dieser "völlig schmerzfrei" ist, weil niemand irgendetwas zu irgendeinem Zeitpunk tun "muss" !
Zuletzt geändert von Uwe64; 21.11.2025, 09:30.
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Du musst nicht so "schreien", ich kann Dich auch so gut verstehen :-)
Wahrscheinlich haben das die Länder initiiert zur Klarstellung und damit nicht Jeder wie beispielsweise der Threadersteller tätig werden "muss" vor dem 01.01.2026, weil er sonst glaubt Gefahr zu laufen, dass er zwangsweise Post nicht mehr in Papier bekommt. Klingt für mich jetzt nicht so unplausibel.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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Es ist deshalb schlicht und einfach "technisches Unvermögen", dass das, was "getan werden kann und soll", tatsächlich eben "nicht gemacht werden kann" !
Jetzt muss ich aber die Programmierer in Schutz nehmen - diesem "technischen Unvermögen" geht natürlich voraus
- eine "von Politikern nicht vernünftig organisierte Digitalisierung",
- das "Unvermögen des neuen Bundesamtes für Digitales und Staatsmodernisierung"
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Hallo Picard777!
Nein, ich versteh die Welt nicht mehr: Da steht im Gesetztestext klipp und klar drin - von mir groß geschrieben, damit es alle Leser besser lesen und vielleicht auch verstehen - dass das eine "kann-Regelung" ist ...
und dann befassen sich unsere supergscheiten Politiker, genau die, die von "Transformation" schwafeln, mit einer "Verschiebung der Gültigkeit einer kann-Vorschrift" ... !?
das ist doch einfach nur noch lachhaft !
und Sie nehmend diese Politiker jetzt auch noch in Schutz ?
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Hallo Picard777 u.a. noch interessierte Mitleser:
Es sind ja noch nicht einmal unsere Politiker bzw. die beauftragten Programierer, die in diesem Fall für "Irritationen" sorgen, der Gesetzestext ist ja klar und eindeutig!
nein, es sind unsere "besser-wissenden" Journalisten, diese "Ab-Schreiberlinge" und "Ki-Antwort-Kopierer", die anscheinend den Unterschied zwischen "muss" und "soll/kann" nicht kennen - die sollten sich mal ernsthaft Gedanken über ihre Art der jorunalistischen Arbeit machen - nein, die müssen!Zuletzt geändert von Uwe64; 21.11.2025, 10:00.
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Wie Beamtenschweiß ja schon gesagt hat: Die Anträge gehen bei den Finanzämtern in zunehmendem Maße rein, weil die gesetzliche Möglichkeit ab Neujahr besteht. Die unnötige Arbeit braucht keine Seite, wenn es technisch noch nicht geht. Und dann finde ich es verantwortungsbewusst, dass man die gesetzgeberische Notbremse zieht und Klarheit schafft, auch wenn das schon vor einem Monat hätte geschehen sollen.
Nochmal: Ja, es ist eine Kannvorschrift. Aber die wollte aber auch genutzt werden. Ob das jetzt gesetzgeberisch notwendig ist oder ob ein BMF-Schreiben gereicht hätte, vermag ich nicht zu beurteilen, ich bin kein Jurist.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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