Einwilligung elektronische Bekanntgabe 371015061 Einwilligungserklärung gescheitert

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  • HSchaffner
    Neuer Benutzer
    • 24.11.2025
    • 2

    #1

    Einwilligung elektronische Bekanntgabe 371015061 Einwilligungserklärung gescheitert

    Guten Tag,
    für meine Steuer-Nr. 42/2xx/xxxxx in Hamburg (Einzelperson) und meine Ident-Nr. xx xxx xxx xxx möchte ich gerne alle Bescheide und sonstige Schreiben per Elster erhalten.
    Leider bekomme ich beim Absenden des Antrags in Elster folgende Fehlermeldung, die mir unerklärlich ist.
    Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe - 371015061: Die Anlage der Einwilligungserklärung ist gescheitert
    Wer kann helfen?
    Vielen Dank
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  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3029

    #2
    Die elektronische Bekanntgabe soll ja zum zum 01.01.26 von dem aktuellen "auf Antrag" auf "grundsätzlich solange man nicht widerspricht" umgebaut werden.
    Ich könnte mir denken, dass dementsprechend bereits Arbeiten am Programm vorgenommen werden und daher ggf. derzeit keine Anträge mehr verarbeitet werden können.
    Ist aber nur reiner Spekulatius meinerseits ohne jegliche Faktenkenntnis.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Ist aber nur reiner Spekulatius meinerseits ohne jegliche Faktenkenntnis.
      So ist es ! Anpassungen sind erst für Ende März 2026 geplant, eventuell wird es sogar noch später.

      Zu der Fehlermeldung kann ich leider auch nichts sagen, vielleicht kann die ELSTER-Hotline helfen.

      Als neues Forumsmitglied möchte ich erst mal ein freundliches Hallo in die Runde rufen! Der § 122a AO in der Neufassung ab 01.01.2026 sieht vor, dass Verwaltungsakte zum Abruf bereit gestellt werden (können), außer der Empfänger hat die postalische Bekanntgabe beantragt. Das "können" bezieht sich meinem Verständnis
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Oder es handelt sich um ein altes Zertifikat auf Steuernummernbasis. Braucht man nicht auch dafür ein ID-Nummern-Zertifikat?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Braucht man nicht auch dafür ein ID-Nummern-Zertifikat?
          Das ist anzunehmen. Allerdings ist es bei anderen Features so, dass die bei einem veralteten Zertifikat gar nicht aufgerufen werden können.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Hans53
            Erfahrener Benutzer
            • 28.10.2022
            • 703

            #6
            gar nicht aufgerufen werden können.
            Habe ich auch so gelesen, dass manche Formulare dann gar nicht angezeigt werden.

            Gruß - Hans

            Kommentar

            • Claus5858
              Benutzer
              • 14.04.2026
              • 47

              #7
              Hans53 Wurde das Problem irgendwann gelöst? Ich habe dasselbe Problem.

              Kommentar

              • Hans53
                Erfahrener Benutzer
                • 28.10.2022
                • 703

                #8
                Zitat von Claus5858 Beitrag anzeigen
                Hans53 Wurde das Problem irgendwann gelöst? Ich habe dasselbe Problem.​​
                Das ursprüngliche "Problem" behandelt ja:
                >>Die elektronische Bekanntgabe soll ja von dem aktuellen "auf Antrag" auf "grundsätzlich solange man nicht widerspricht" umgebaut werden.<< siehe '#2.
                Dieses Vorhaben ist, wie man hier Im Forum lesen konnte, auf 2027 verschoben worden.

                Die weitere Diskussion gingen darum, ob man wohl ein Neues Zertifikat dafür braucht:
                >> handelt sich um ein altes Zertifikat auf Steuernummernbasis. Braucht man nicht auch dafür ein ID-Nummern-Zertifikat?<< siehe ''4.

                Was du für ein Zertifikat hast, kannst du nach dem Einloggen unter "Mein Benutzerkonto" in den "Benutzerkontoinformationen" nachlesen.
                "Identifiziert mit Identifikationsnummer"

                Bis 2027 ist ja noch etwas hin, derweilen könntest du ja den sehr ergiebigen Link von Charlie in ''#3 durcharbeiten.

                Gruß - Hans



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