Guten Tag,
ich habe Gewinn aus Gewerbe ( Gewinn als Mitunternehmer, eine GmbH & co. KG bestehend aus mir selbst und der verw. GmbH) den ich in Zeile 14 Anlage G angebe. In dem zu erklärenden Jahr habe ich einen Teilbetrieb veräußert. Der Gewinn aus der Veräußerung ist in der GuV des Unternehmens mit enthalten.
Ich möchte für den Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG für die Veräußerung nutzen. Da trage den Veräußerungsgewinn in Zeile 59 Anlage G ein.
Nun die Frage: Der Veräußerungsgewinn in Zeile 59 darf nicht in Zeile 14 enthalten sein? ist also dort vorher abzuziehen. Sehe ich das richtig?
Danke und viele Grüße
Jens
ich habe Gewinn aus Gewerbe ( Gewinn als Mitunternehmer, eine GmbH & co. KG bestehend aus mir selbst und der verw. GmbH) den ich in Zeile 14 Anlage G angebe. In dem zu erklärenden Jahr habe ich einen Teilbetrieb veräußert. Der Gewinn aus der Veräußerung ist in der GuV des Unternehmens mit enthalten.
Ich möchte für den Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG für die Veräußerung nutzen. Da trage den Veräußerungsgewinn in Zeile 59 Anlage G ein.
Nun die Frage: Der Veräußerungsgewinn in Zeile 59 darf nicht in Zeile 14 enthalten sein? ist also dort vorher abzuziehen. Sehe ich das richtig?
Danke und viele Grüße
Jens

Kommentar