Im Jahr 2020 war ich im Masterstudiengang eingeschrieben. Aufgrund der Pandemie konnte ich jedoch in diesem Jahr nicht nach Deutschland einreisen und war auch nicht in Deutschland gemeldet. Dennoch habe ich für das Wintersemester 2020/2021 Studiengebühren in Höhe von 1.700 € bezahlt und die Lehrveranstaltungen zunächst online besucht. Das Studium war ursprünglich als Präsenzstudium vorgesehen und wurde nach meiner Einreise im Jahr 2021 auch in Präsenz fortgeführt. Für das Jahr 2020 würde bei mir ein Verlustvortrag entstehen, da ich in diesem Jahr keine Einkünfte hatte. Außerdem liegt das Jahr 2020 inzwischen etwa fünf Jahre zurück.
Kann ich für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben, um diesen Verlustvortrag sowie die Studienkosten geltend zu machen? Falls dies nicht möglich ist, kann ich die Kosten stattdessen im Jahr 2021 ansetzen?
Kann ich für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben, um diesen Verlustvortrag sowie die Studienkosten geltend zu machen? Falls dies nicht möglich ist, kann ich die Kosten stattdessen im Jahr 2021 ansetzen?

Kommentar