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Geltendmachung von Studienkosten und Verlustvortrag 2020 bei Auslandsaufenthalt

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    Geltendmachung von Studienkosten und Verlustvortrag 2020 bei Auslandsaufenthalt

    Im Jahr 2020 war ich im Masterstudiengang eingeschrieben. Aufgrund der Pandemie konnte ich jedoch in diesem Jahr nicht nach Deutschland einreisen und war auch nicht in Deutschland gemeldet. Dennoch habe ich für das Wintersemester 2020/2021 Studiengebühren in Höhe von 1.700 € bezahlt und die Lehrveranstaltungen zunächst online besucht. Das Studium war ursprünglich als Präsenzstudium vorgesehen und wurde nach meiner Einreise im Jahr 2021 auch in Präsenz fortgeführt. Für das Jahr 2020 würde bei mir ein Verlustvortrag entstehen, da ich in diesem Jahr keine Einkünfte hatte. Außerdem liegt das Jahr 2020 inzwischen etwa fünf Jahre zurück.
    Kann ich für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben, um diesen Verlustvortrag sowie die Studienkosten geltend zu machen? Falls dies nicht möglich ist, kann ich die Kosten stattdessen im Jahr 2021 ansetzen?

    #2
    Hallo Greg_87 ,

    Du kannst es ja mal probieren. Aufrufen kannst du das du das entsprechrnde Einkommensteuerformular in Elster noch,
    ob es das FA noch annimmt wird die große Frage werden. Probieren geht über studieren!

    Ich frag mich bei sowas immer - warum wartet man solange???

    Gruß - Hans

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      #3
      Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
      Hallo Greg_87 ,

      Du kannst es ja mal probieren. Aufrufen kannst du das du das entsprechrnde Einkommensteuerformular in Elster noch,
      ob es das FA noch annimmt wird die große Frage werden. Probieren geht über studieren!

      Ich frag mich bei sowas immer - warum wartet man solange???

      Gruß - Hans
      Ist es überhaupt erlaubt, eine Steuererklärung für ein Jahr abzugeben, in dem ich noch nicht in Deutschland gemeldet war?

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        #4
        Hallo Greg_87 ,

        Erlaubt ist doch fast alles, was nicht direkt verboten ist. Jetzt warte mal, ob das FA die Erklärung überhaupt annimmt,
        dann wirst du eventuell auch die folgenden Jahre ebenfalls eine abgeben müssen, um den Verlustvortrag weiterzuschieben.


        Gruß - Hans

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          #5
          Ist es überhaupt erlaubt, eine Steuererklärung für ein Jahr abzugeben, in dem ich noch nicht in Deutschland gemeldet war?
          Das ist eine steuerrechtliche Frage, zu der wir hier keine Auskunft geben können. Es spricht vieles dafür, dass so ein Antrag auf Feststellung

          eines verbleibenden Verlustvortrags
          bei einem beschränkt Steuerpflichtigen keine große Aussicht auf Erfolg hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist eine steuerrechtliche Frage, zu der wir hier keine Auskunft geben können. Es spricht vieles dafür, dass so ein Antrag auf Feststellung

            eines verbleibenden Verlustvortrags
            bei einem beschränkt Steuerpflichtigen keine große Aussicht auf Erfolg hat.



            Ich bin seit drei Jahren als Entwicklungsingenieur in Vollzeit beschäftigt. Vor diesem Hintergrund: Würden Sie empfehlen, die Studiengebühren für das Masterprogramm für 2020 oder 2021 geltend zu machen, oder soll ich diese lieber ganz vergessen?

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              #7
              Würden Sie empfehlen, die Studiengebühren für das Masterprogramm für 2020 oder 2021 geltend zu machen, oder soll ich diese lieber ganz vergessen?
              In welchem Jahr bist du denn nach Deutschland zugezogen ? Erst ab dem Zuzugsjahr bist du unbeschränkt steuerpflichtig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                In welchem Jahr bist du denn nach Deutschland zugezogen ? Erst ab dem Zuzugsjahr bist du unbeschränkt steuerpflichtig.
                Ich bin seit 2021 in Deutschland.

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                  #9
                  Ich bin seit 2021 in Deutschland.​
                  Ab 2021 hast du mit der Geltendmachung deiner Werbungskosten aus dem Masterstudium kein Problem.

                  Was 2020 angeht, gibt es Beschränkungen: Siehe § 50 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50.html

                  Da Steuerberatung hier im Forum nicht erlaubt ist, kannst du im Detail keine auf deinen konkreten Fall bezogene Hilfe erwarten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo Greg_87 u.a. mit steuerlichen Fragen:

                    Wieso recherchieren Sie denn nicht im Internet?

                    z.B. "studium im ausland verlust in deutschland geltend machen"

                    !?

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                      #11
                      Hallo Greg_87!

                      Sie können sich ja auch vom Lohnsteuerhilfeverein oder von einem Steuerberater zumindest in diesen steuerlich nicht ganz einfachen Jahren beraten lassen!

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                        #12
                        z.B. "studium im ausland verlust in deutschland geltend machen"​
                        Was soll das bringen ? Er hat in Deutschland studiert, war aber im Ausland ansässig.

                        Im Jahr 2020 war ich im Masterstudiengang eingeschrieben. Aufgrund der Pandemie konnte ich jedoch in diesem Jahr nicht nach Deutschland einreisen und war auch nicht in Deutschland gemeldet. Dennoch habe ich für das Wintersemester 2020/2021 Studiengebühren in Höhe von 1.700 €
                        bezahlt und die Lehrveranstaltungen zunächst online besucht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Charlie24

                          tja ... dann war mein Beitrag "für die Katz" !

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                            #14
                            Zitat von Greg_87 Beitrag anzeigen
                            Ich bin seit 2021 in Deutschland
                            ich hab mich auch verpeilt, Ich dachte an einen Deutschen der im Ausland weilte, dabei ist er erst 2021 eingewandert.
                            So kann man sich irren.

                            Gruß - Hans

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